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Anwalt P Schein Taxi Bayern

Ihr Anwalt für P-Schein und Taxi-Recht in Bayern – rechtliche Hilfe für Ihre berufliche Fahrtüchtigkeit


Der Personenbeförderungsschein – kurz P-Schein – ist für Taxi- und Mietwagenfahrer unverzichtbar. Ohne diese behördliche Erlaubnis darf keine gewerbliche Personenbeförderung durchgeführt werden. Wenn der Antrag abgelehnt, die Verlängerung verzögert oder der P-Schein entzogen wird, kann das Ihre berufliche Existenz unmittelbar gefährden. Als Anwalt mit Schwerpunkt im Fahrerlaubnis- und Taxi-Recht in Bayern unterstütze ich Sie schnell, diskret und zielgerichtet bei allen rechtlichen Problemen rund um den P-Schein.


Häufig führen gesundheitliche Bedenken, Eintragungen im Führungszeugnis, Alkohol- oder Drogenvorwürfe oder formale Fehler zu Problemen mit der Fahrerlaubnisbehörde. In vielen Fällen geht es um MPU-Anordnungen, medizinische Gutachten oder Fragen zur Zuverlässigkeit im gewerblichen Personenverkehr. Ich prüfe die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall, begleite Sie im Verwaltungsverfahren und vertrete Sie bei Bedarf vor Gericht – mit dem Ziel, Ihre berufliche Fahrtüchtigkeit zu sichern.


Als anwaltlicher Ansprechpartner in Bayern – mit Erfahrung in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und darüber hinaus – bin ich mit den spezifischen Anforderungen für Taxi- und Mietwagenfahrer sowie mit den Abläufen bei Fahrerlaubnisbehörden, IHK und Ordnungsämtern bestens vertraut.

Verlassen Sie sich auf rechtliche Unterstützung, wenn es um Ihren P-Schein geht – damit Sie beruflich mobil bleiben.

 
 
 

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