Heute möchten wir ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Schwerin vorstellen, das sich mit dem fahrlässigen Parken auf einem Behindertenparkplatz befasst. Das Urteil erging am 08. Mai 2023 seitens des Amtsgerichts Schwerin und enthält eine wichtige Lehre für die ordnungsgemäße Nutzung von Behindertenparkplätzen.
Der Fall vor dem AG Schwerin
Im vorliegenden Fall wurde ein Fahrzeugführer wegen fahrlässigen Parkens auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie, sowie für blinde Menschen verurteilt. Der Parkausweis, der das Parken auf diesem speziellen Parkplatz erlaubte, wurde jedoch als nicht gut lesbar angesehen.
Die Hauptverhandlung ergab, dass der Betroffene sein Fahrzeug auf besagtem Parkplatz abgestellt hatte, ohne einen ausreichend lesbaren Parkausweis gut sichtbar auszulegen. Nach den Feststellungen des Gerichts hätte er bei angemessener Sorgfalt erkennen können, dass ein gut lesbarer Parkausweis erforderlich war.
Die Anforderungen an die Lesbarkeit von Parkausweisen
Das Gericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass die Anforderungen an die "gute Lesbarkeit" eines Parkausweises in der Verkehrsordnung klar definiert sind. Ein Parkausweis muss so ausgelegt oder angebracht werden, dass er leicht und ohne erheblichen Aufwand von außen sichtbar und verständlich ist. Dies bedeutet, dass das Lesen des Ausweises für das Überwachungspersonal einfach und ohne zusätzliche Hilfsmittel möglich sein muss.
Die Position des Parkausweises spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Das Gericht stellte fest, dass das Auslegen eines Ausweises auf der Mittelkonsole auf Höhe der Sitzflächen nicht den Anforderungen an eine gute Lesbarkeit entspricht, da es in der Regel zu weit von den von außen einsehbaren Flächen entfernt ist. Stattdessen empfiehlt sich das Auslegen hinter der Windschutzscheibe, an einer Seitenscheibe oder auf der Abdeckplatte des Gepäckraums.
Im vorliegenden Fall war der vermeintliche Parkausweis nicht nur an einer ungeeigneten Stelle platziert, sondern war auch teilweise verdeckt und daher unlesbar. Das Gericht betonte, dass selbst wenn der Ausweis im Fahrzeuginneren wie beschrieben gelegen hätte, die Anforderungen an eine gute Lesbarkeit nicht erfüllt worden wären.
Das Urteil des Amtsgerichts Schwerin macht deutlich, wie wichtig es ist, die Vorschriften für das Parken auf Behindertenparkplätzen genau zu beachten. Ein gut lesbarer Parkausweis, der an der richtigen Stelle platziert ist, ist unerlässlich, um Verstöße zu vermeiden. In diesem Fall führte die Missachtung dieser Vorschriften zu einer Geldbuße von 55,00 Euro für den Betroffenen.
Es ist daher ratsam, stets sicherzustellen, dass der Parkausweis korrekt und gut sichtbar ausgelegt wird, um etwaige Verwarnungen und Bußgelder zu vermeiden.
Az.: AG Schwerin, Urt. v. 08.05.2023 – 35 OWi 83/23
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.
Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht
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