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Lebenslange Freiheitsstrafe für weiteren Angeklagten im "Berliner Wettbüro-Mordfall" bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. August 2022 im Fall des sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordes" abgelehnt. Im aktuellen Beschluss aus dem Januar 2023 gehen die Richter darauf ein, dass keine Rechtsfehler ersichtlich sind und die Revision demnach scheitert. Das Urteil des Landgerichts erwächst demnach in Rechtskraft.


Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Das Landgericht Berlin hatte den Angeklagten im Oktober 2019 nach einer fünfjährigen Hauptverhandlung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und beschlossen, dass zwei Jahre der Mindeststrafe bereits vollstreckt wurden. Als der Angeklagte Revision einlegte, bestätigte der Bundesgerichtshof die Verurteilung, hob jedoch den Strafausspruch auf, da das Landgericht den Abzug von Strafe aufgrund der Kronzeugenregelung nicht ausreichend begründet hatte. Der Bundesgerichtshof verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zur erneuten Entscheidung. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin entfiel der zweijährige Vollstreckungsabschlag.


Zweite Verurteilung zur lebenslangen Freiheitsstrafe

Jetzt hat das Landgericht den Angeklagten, bei dem die Schuld am Mord rechtskräftig festgestellt wurde, erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Es hat das Recht, eine Strafmilderung aufgrund seiner Hilfe bei der Aufklärung der Tat nicht in Anspruch genommen.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" abgelehnt, nachdem keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. August 2022 festgestellt wurden. Das Landgericht hatte alle relevanten Faktoren in seine Entscheidung mit einbezogen und rechtlich korrekt bewertet, wodurch das Urteil nun endgültig ist. Das Urteil könne demnach nicht mehr revidiert werden.


Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.01.2023 - 5 StR 522/22 –

AdobeStock Foto-Nr.: 267946467


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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