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LKW – Fahrerlaubnis: Bei Epilepsie muss eine fünfjährige Anfallsfreiheit bestehen

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat im April 2022 eine Leitentscheidung für epilepsiekranke LKW-Fahrer veröffentlicht. Demnach wird für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorausgesetzt, dass der Fahrzeugführer fünf Jahre lang ohne medikamentöse Behandlung eine Anfallsfreiheit nachweisen kann. Das OVG Bremen ist somit das erste deutsche Gericht, was hinsichtlich der Krankheit der Epilepsie für diese Führerscheingruppierung eine Ausnahme schafft.


Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Im Jahr 2021 wurde einem LKW-Fahrer aus dem Raum Bremen die Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen entzogen (C1 / C1E). Grund dafür war ein zuvor geschehener Verkehrsunfall, bei welchem der LKW-Fahrer mit einem 40-Tonnen-Lastkraftwagen ein entgegenkommendes Fahrzeug streifte und nach ca. 200 Meter Weiterfahrt letztendlich in ein weiteres Fahrzeug kollidierte.

Aufgrund des Verkehrsunfalles wurde seitens der Haftpflichtversicherung ein verkehrsmedizinisches Gutachten gefordert, welches feststellte, dass der LKW-Fahrer an einer Epilepsie leidet. Diese besondere Art der Krankheit geht jedoch mit sehr seltenen, aber generalisierten Krampfanfällen einher. Die Ärzte bestätigten dem Fahrzeugführer, dass ohne medikamentöse Behandlung eine Anfallsfreiheit wohl nicht garantiert werden kann.


Die Gutachter kamen zu dem Entschluss, dass Auslöser des Verkehrsunfalles wohl ein plötzlicher epileptischer Anfall war, bei welchem der Fahrzeugführer die Kontrolle über den Laster verlor und dadurch nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.


Da dem Fahrer aufgrund des Fahrerlaubnisentzuges die Kündigung drohte, wandte er sich gegen diese mit einer Klage am Verwaltungsgericht Bremen. Dies wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, dass Menschen mit Epilepsie nicht zur Führung von Fahrzeugen der Gruppe 2 (Fahrzeuge über 7,5 Tonne) geeignet sind.



Erst die Anfallsfreiheit führt zu einem Ausnahmetatbestand

Gegen diese Entscheidung wandte sich der Kläger mit einer Berufung am Oberverwaltungsgericht Bremen, welches die Entscheidung des vorinstanzlichen Verwaltungsgerichtes bestätigte. Die Entziehung der Fahrerlaubnis C1 und C1E sei in diesem Fall rechtmäßig. Der Kläger sei wegen seiner Epilepsie als ungeeignet zum Führen von Lastkraftwägen einzustufen.


Die Richter begründeten jedoch einen Ausnahmetatbestand, welcher die Führung von LKWs ermöglicht: Eine Fahreignung ist dann wieder als erlangt anzusehen, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht. Als Beispiel nannten die Richter die Schwelle einer fünfjährigen Anfallsfreiheit ohne antiepileptische Behandlung.


Eine solche Ausnahme liege im obigen Fall jedoch nicht vor. Darum sei die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig.




Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 28.04.2022 - 1 LA 377/21 –


AdobeStockFoto-Nr.: 251159547


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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