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AutorenbildRA Sven Skana

Unverhältnismäßige Mietwagenkosten und Schadensminderungspflicht

In einem aktuellen Urteil vom 13. September 2023, Aktenzeichen 14 U 19/23, hat das Oberlandesgericht Celle über die Angemessenheit von Mietwagenkosten und die Schadensminderungspflicht im Rahmen einer Unfallschadenregulierung entschieden.


Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin einen Unfall erlitten und machte Mietwagenkosten in Höhe von insgesamt 5.939,17 € geltend. Der Beklagte weigerte sich, diese Kosten zu erstatten, und argumentierte, dass sie unverhältnismäßig seien.

Das Gericht verwies auf den Grundsatz der Schadensminderungspflicht, der besagt, dass ein verständiger Geschädigter dazu verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Dies schließt ein, dass die Kosten für die Schadensbehebung in einem angemessenen Verhältnis zur Schadenshöhe stehen müssen.


Unverhältnismäßige Mietwagenkosten

Das Gericht stellte fest, dass die Mietwagenkosten unverhältnismäßig hoch waren und den Grundsatz einer wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung sprengten. Dies bedeutet, dass die Klägerin andere, kostengünstigere Maßnahmen hätte ergreifen müssen, um den Schaden zu beheben. Gemäß der Schadensminderungspflicht hätte die Klägerin, nachdem sie die wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit der Mietwagenkosten erkannt hatte, entweder eine Notreparatur ihres beschädigten Fahrzeugs vornehmen lassen oder einen Gebrauchtwagen als Interimsfahrzeug anschaffen sollen.

Das Gericht betonte auch, dass für die Hemmung der Verjährung gemäß § 115 Abs. 2 Satz 3 VVG weder eine konkrete Bezifferung des Schadens noch eine lückenlose Aufzählung der einzelnen erlittenen Schäden erforderlich ist. Die Anmeldung des Anspruchs beim Versicherer genügt, um die Verjährung zu hemmen.


Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Celle verdeutlicht die Bedeutung der Schadensminderungspflicht und zeigt, dass unverhältnismäßige Kosten im Zusammenhang mit Mietwagenkosten nicht erstattet werden müssen. Geschädigte sollten sich bewusst sein, dass sie die Pflicht haben, wirtschaftlich vernünftige Maßnahmen zur Schadensbehebung zu ergreifen. Die Entscheidung des Gerichts könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Schadensregulierungen in ähnlichen Fällen haben. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie andere Gerichte in ähnlichen Fällen entscheiden werden.


Az.: OLG Celle, Urt. v. 13.09.2023 – 14 U 19/23



Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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