Freispruch von Geschwindigkeitsverstoß wegen wertloser Messung? – Riegl LR 90-235/P in der Kritik
- RA Sven Skana

- 6. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Das Lasermessgerät Riegl LR 90-235/P ist ein viel genutztes Hilfsmittel der Polizeibehörden, um Verkehrsteilnehmer und deren Fahrgeschwindigkeit bei Verdacht eines Geschwindigkeitsverstoßes sichern zu können. Die Messergebnisse gelten vor Gericht als sicher, auf sie stützen sich Richter bei der Urteilsfindung.
Allerdings ist auch die Technik nicht unfehlbar:
Zwar misst das Lasermessgerät bis auf eine Reichweite von 300 m zuverlässig, sodass sich die Messung auch einem bestimmten Fahrzeug zuordnen. Ist das Fahrzeug jedoch mehr als 300 m von dem Gerät entfernt, kann der gemessene Geschwindigkeitswert nicht mehr unzweifelhaft dem anvisierten Fahrzeug zugeordnet werden. Die Bedienungsanleitung fordert jedoch eine klare Zuordnung, um Gewähr für die Zuordnungssicherheit des Geräts zu bieten.
Wann ist eine derartige Messung problematisch?
Insbesondere bei lebhaftem Verkehr wird die Zuordnung eines gemessenen Wertes zu einem in Kolonne fahrenden Fahrzeug zum Problem. Über diese Messungenauigkeit kann nur hinweghelfen, wenn sich ein Zeuge zweifelsfrei an die Messung eines bestimmten Fahrzeugs erinnern kann und somit die Identifizierung desjenigen Kraftfahrzeugs ermöglicht, welches mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde.
Urteil des AG Dortmund
Im konkreten Fall wurde der Zeuge, der selbst auch an der Messung beteiligt war, gefragt, ob er sich daran erinnern könne, ob das gemessene Fahrzeug ein Einzelfahrzeug war und nicht in Kolonne mit anderen Faheuzeug gefahren sei.
Das Amtsgericht Dortmund verlas auszugsweise die Bedienungsanleitung des Geräts, welche bei einer Entfernung von über 300 Metern eine Zuordnungssicherheit nur ausnahmsweise für gegeben hält. Die Zuordnung des Messwertes muss dann durch plausible Darstellung der angezeigten Messentfernung untermauert werden.
Da keiner der Zeugen klare Aussagen über die Verkehrssituation treffen konnte, war die Messung nicht verwertbar. Der Betroffene wurde freigesprochen.
Wann sonst noch ein Freispruch infrage kommt, lesen Sie unter: https://www.kanzlei-skana.de/post/freispruch-von-owi-vorwurf-messung-durch-nachfahrendes-polizeifahrzeug-nicht-verwertbar
Wann bei einem Geschwindigkeitsverstoß beispielsweise eine Umgehung eines Fahrverbots möglich ist, lesen Sie unter: https://www.kanzlei-skana.de/post/bußgeldbescheid-ist-ein-verzicht-auf-ein-fahrverbot-nach-langem-zeitablauf-möglich
AZ: AG Dortmund, Urteil vom 06.05.2025 - 729 OWi - 265 Js 2346/24 - 161/24
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.
Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht


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