top of page

Allgemeines Verkehrsrecht

Einen Fachanwalt für das allgemeine Verkehrsrecht benötigen Sie bei Delikten im Straßenverkehr, bei denen teils schwerwiegende Konsequenzen drohen. Wir beraten und vertreten Sie. Nicht jeder Bußgeldbescheid ist berechtigt, nach Einsprüchen und anwaltlicher Beratung werden 10 bis 15 % der Bescheide aufgehoben.

Führerscheinrecht

verkehr-2.jpg

Sie sind beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen?

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Anwalt für Strafrecht verfügt unsere Kanzlei über mehr als 20-jährige Erfahrung und steht Ihnen mit hochspezialisierten Experten gerne - bundesweit - bei allen Führerschein- /Taxi- und P-Schein-Problemen zur Verfügung.

Wir sind Experten und garantieren Ihnen:

  • Bundesweite Vertretung ohne Zusatzkosten

  • garantiert schnellstmögliche Wiedererlangung Ihres beruflich benötigten Führerscheins mit MPU

  • MPU - Vorbereitung mit offiziell anerkannten Verkehrspsychologen

  • Anwaltswechsel ohne Zusatzkosten

  • Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, so können Sie auch rückwirkend /sofort eine
    Rechtsschutzversicherung bei Internetanbietern auswählen und dort abschließen, wie z.B. bei der

    ARAG SE Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

100 % Beratungsservice - auch mit hoher Selbstbeteiligung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung!

Typische Fälle im Verkehrsrecht

Sie könnten zu schnell oder mit zu wenig Abstand gefahren sein, falsch geparkt oder am Steuer telefoniert haben. Dabei können die Bußgelder recht hoch ausfallen. In schwereren Fällen wird ein Fahrverbot verhängt, schlimmstenfalls droht der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis. Auch strafrechtliche Konsequenzen kann es nach einem Fehlverhalten im Straßenverkehr geben. Um den Schaden zu begrenzen, benötigen Sie einen juristisch kompetenten Partner, der sich für Sie einsetzt. Es geht beim allgemeinen Verkehrsrecht überwiegend um folgende Fälle und Tatbestände:

Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren

Gefährdung des Straßenverkehrs

Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Trunkenheits- oder Drogenfahrten

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Einige dieser Tatbestände haben eine strafrechtliche Relevanz.

hier raten wir unbedingt zu anwaltlicher Hilfe.

fahrerlaubnis.jpg

EU-Führerscheinrecht...
Polen / Tschechien

Bußgeldbescheid2020.jpg

Folgen beachten. Richtig dagegen wehren.

polizei.jpg

Immobilität wegen Entzug der Fahrerlaubnis.

Bußgeldbescheid Imagebild.jpg

Laden Sie Ihren Bußgeldbescheid hier für eine kostenlose Prüfung hoch.

mpu.jpg

MPU

Medizinisch-Psychologische Untersuchung.

strafrecht.jpg

Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Allgemeines Verkehrsrecht: umfassendes und wichtiges Rechtsgebiet

Da wir alle Verkehrsteilnehmer sind, hat das allgemeine Verkehrsrecht für jeden von uns eine große Bedeutung. Sie können auch Opfer im Straßenverkehr anwaltliche Hilfe benötigen, wenn Sie beispielsweise als Fußgänger angefahren werden. Als Kraftfahrer müssen Sie manchmal Ihr Recht gegen einen Unfallgegner oder gar gegen Ihre eigene Versicherung durchsetzen. Dementsprechend gibt es im allgemeinen Verkehrsrecht verschiedene Rechtsgebiete:

  • Das Verkehrszivilrecht behandelt speziell das Haftungsrecht beim Schadenersatz und bei Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall, des Weiteren wird es beim Vertragsrecht in Bezug auf den Autokauf und das Leasing angewendet. Es geht dabei um die Vertragsgestaltung und ebenso um zugehörige Gewährleistungsansprüche.

  • Das Verkehrs-Ordnungswidrigkeitsrecht kommt bei Bußgeldbescheiden, Punkten in Flensburg und Fahrverboten zur Anwendung.

  • Das Verkehrsstrafrecht ist bedeutsam bei Tatbeständen nach § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und § 315 b, c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs mit Androhung von Fahrverbot oder Führerscheinentzug).

  • Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich mit Maßnahmen wie der Entziehung der Fahrerlaubnis, Abschleppmaßnahmen und einer Fahrtenbuchauflage.

  • Das Versicherungsrecht ist Bestandteil des allgemeinen Verkehrsrechts, soweit es sich auf die Kfz-Versicherungen Haftpflicht, Teil- und Vollkasko bezieht.

 

Es können weitere Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, so beispielsweise die zur Verkehrsplanung oder zu Straßenbaulasten. Das wäre unter anderem der Fall, wenn Sie durch einen ungenügenden Straßenbelag einen Unfall erlitten oder verursacht haben.

Mit welchen Gesetzen sind wir im allgemeinen Verkehrsrecht befasst?

Wie die verschiedenen Rechtsgebiete es andeuten, werden auch recht viele und unterschiedliche Gesetze im allgemeinen Verkehrsrecht angewendet. Im Wesentlichen sind das StVG (Straßenverkehrsgesetz), die StVO (Straßenverkehrsordnung), die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) und die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) maßgebend, die alle Bestandteile des Ordnungsrechts und damit Bundesrecht sind. Das bedeutet unter anderem, dass es keine Rolle spielt, an welchem Ort der Republik ein Ereignis im Straßenverkehr stattgefunden hat, wegen dessen Folgen wir Ihnen helfen möchten. Anders sieht es mit den zuständigen Behörden aus, die regional angesiedelt sind und Ihre Prozessgegner werden können. Mit den verschiedenen Rechtsbereichen befassen sich unter anderem die Straßenverkehrsbehörde, das Ordnungsamt und die Staatsanwaltschaft oder auch Privatunternehmen wie der TÜV, die hoheitliche Aufgaben übernehmen.

Wann lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts für Verkehrsrecht?

In jedem der genannten Rechtsgebiete und in weiteren, selten vorkommenden Fällen können wir Ihnen mindestens mit einer Beratung helfen. Es mag Fälle geben, in denen wir Ihnen (sehr kostengünstig) raten, einen Bußgeldbescheid “zu schlucken”. Doch die Fälle, in denen ein Verkehrsteilnehmer einen unbegründeten Bescheid hinnimmt, obwohl sich ein Einspruch und auch die Klage gelohnt hätten, sind zahlreich. Allein die Prozesse zu Messungenauigkeiten bei Geschwindigkeitskontrollen füllen viele Aktenschränke bei den Gerichten. Die Geräte sind geeicht und genau - behauptet die Polizei. Doch in Wahrheit hängt ihre Genauigkeit auch vom Licht, von der gewählten Messmethode und vor allem von der Verkehrslage ab. Wie ungenau Geschwindigkeitsmessungen sein können, stellen Sie sehr leicht selbst fest, wenn Sie einmal die Anzeige Ihres Tachometers mit der (GPS-basierten) Geschwindigkeitsanzeige auf dem Navigationsgerät vergleichen - hier gibt es fast immer eine Differenz, doch diese fällt je nach Straßenabschnitt sehr unterschiedlich aus. Es mag sich nur um zwei bis drei km/h handeln, doch im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung kann so eine Differenz über ein Fahrverbot oder gar den Führerscheinentzug entscheiden.

bottom of page