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Bußgeldbescheid (Verkehrsrecht)

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Das sollten Sie bei einem Bußgeldbescheid beachten

Durch die Regelungen des Verkehrsrechts soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden. Es gilt daher der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Im Gesetz sind einige Tatbestände geregelt, die eine sogenannte Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen. Hält sich ein Verkehrsteilnehmer nicht an die ordnungsrechtlichen Vorschriften, droht für die rechtswidrige Zuwiderhandlung ein Bußgeld. Zu den häufigsten Ursachen für die Verhängung der Strafe zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsfehler, Alkoholfahrten, Überholvorgänge, die im Überholverbot durchgeführt werden sowie das Überqueren einer roten Ampel oder das berühmte Handy am Steuer. Teilweise sind die Grenzen zwischen Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Folge hat, und Straftat fließend.

Welche Folgen hat ein Bußgeldbescheid?

Wird dem Beschuldigten statt einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine Straftat vorgeworfen, kann dies Geld- oder sogar Freiheitsstrafe zur Folge haben. Während die Geldstrafe unter anderem von der Schwere der Schuld sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters abhängig ist, wird die Geldbuße anhand von festgelegten Sätzen bestimmt. Insbesondere weil zwischen Verkehrsordnungswidrigkeit und Verkehrsstraftat oftmals nur ein schmaler Grat besteht, sollte der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auch nach einem Bußgeldbescheid die erste Anlaufstelle sein.

Bußgeldbescheid - Häufig gemachte Fehler 

Der Adressat eines Bußgeldbescheids soll für das vermeintliche Fehlverhalten bestraft werden. Bereits hier zeigt sich ein häufiger Fehler, der den zuständigen Behörden geradezu regelmäßig unterläuft. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht prüft daher zunächst, ob der Bußgeldbescheid überhaupt dem Richtigen zugestellt worden ist. Das kann beispielsweise bei einem Blitzerfoto problematisch sein. Vor dem Hintergrund der laufenden Verjährungsfrist, innerhalb derer die Behörde den Verkehrssünder überführt haben muss, kann sich der Weg zum Anwalt lohnen. Ansonsten droht zunächst eine Geldbuße. Die Geldbuße wird anhand von tabellarischen Darstellungen ermittelt. Wer beispielsweise innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu 10 km/h überschreitet, weiß von vornherein, dass ihm ein Bußgeld in Höhe von aktuell 15 € droht. Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung hingegen zwischen 21 und 25 km/h droht neben einem Bußgeld von aktuell 80 € auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei. Ein einzelner Punkt ist so gesehen zwar unschädlich. Allerdings muss der Betroffene damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird, sobald er mindestens acht Punkte auf seinem Flensburger Punktekonto hat. Um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, muss er in diesem Fall in der Regel sogar mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Das bedeutet, dass dem Betroffenen der begehrte Führerschein nicht automatisch zurückgegeben wird. Der Anwalt für Verkehrsrecht sollte daher spätestens hinzugezogen werden, wenn die zuständige Behörde Punkte verteilt. Eine letzte und ebenso einschneidende Strafe im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist das sogenannte Fahrverbot. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 50 km/h überschreitet, wird mit einem Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot sanktioniert. Im Unterschied zum Führerscheinentzug läuft die Frist für das Fahrverbot automatisch aus, dass sich der Betroffene anschließen seinen Führerschein wieder aushändigen lassen kann. Selbstverständlich werden nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten bestraft. Die Strafandrohung gilt im gesamten Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, sodass auch das Handy am Steuer weitreichende Konsequenzen haben kann.

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Der Betroffene erfährt von der Verkehrsordnungswidrigkeit in den meisten Fällen durch die Zustellung des sogenannten Anhörungsbogens. Ihm soll dadurch die Gelegenheit gegeben werden, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Der Adressat sollte hier stets keinerlei Angaben machen, sondern die Angelegenheit über einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht regulieren. Das hat keinerlei Einfluss auf das Verfahren. Insbesondere dürfen aus dem Schweigen keine negativen bzw. schuldeingestehenden Rückschlüsse von Seiten der Behörde gezogen werden. Das Problem ist, dass der Adressat lediglich den Anhörungsbogen erhält. Er hat allerdings keine Akteneinsicht und weiß folglich gar nicht, welche be- und entlastenden Beweise vorliegen. Demgegenüber kann der Anwalt für ihn Akteneinsicht nehmen, um den Sachverhalt zu analysieren. Das ist insbesondere wichtig, wenn gegen den Bußgeldbescheid ein Rechtsmittel eingelegt werden soll. Wer sich gegen den Bescheid wehren möchte, was in vielen Fällen sinnvoll ist, muss innerhalb der Rechtsmittelfrist seinen Einspruch gegen die Entscheidung formuliert haben.

Einspruch - Fristen müssen eingehalten werden

Generell beträgt die Frist 14 Tage. Sie beginnt mit dem Tag der Zustellung, wobei es auch hier zu rechtlichen Problemen kommen kann. Schließlich kann ein Brief, der in den normalen Postumlauf übergeben worden ist, verloren gehen. Das Gesetz normiert allerdings, dass der Brief nach drei Tagen als zugestellt gilt. Die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sollten unbedingt mit einem Verkehrsrechtler besprochen werden. Viele Rechtsschutzversicherer decken die anfallenden Kosten ohnehin ab, sodass Betroffene nicht nur für Ihre Versicherung zahlen, sondern diese auch in Anspruch nehmen sollten.

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