Anwalt Nötigung im Straßenverkehr Bayern
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- 30. Juli
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Ihr Anwalt bei Nötigung im Straßenverkehr – kompetente Strafverteidigung in Bayern
Der Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr ist keine Lappalie – es handelt sich um eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann und oft den Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot zur Folge hat. Typische Vorwürfe reichen vom zu dichten Auffahren („Drängeln“) über aggressives Ausbremsen bis hin zur Bedrängung beim Überholen. In Bayern verfolgen Polizei und Staatsanwaltschaft solche Vorfälle konsequent – oft aufgrund von Dashcam-Aufnahmen oder Zeugenaussagen. Als erfahrener Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht vertrete ich Sie engagiert und mit klarem strategischem Blick.
Ich prüfe sorgfältig, ob der Vorwurf der Nötigung tatsächlich rechtlich haltbar ist, ob die Beweise verwertbar sind und wie das Verhalten im Straßenverkehr zu bewerten ist. Gerade bei emotional geführten Situationen, vagen Aussagen oder technischen Unsicherheiten (z. B. fehlende Abstands- oder Geschwindigkeitsnachweise) bestehen oft gute Verteidigungschancen. Ich übernehme Ihre Vertretung im Ermittlungsverfahren, verteidige Sie vor Gericht und setze mich dafür ein, Führerscheinmaßnahmen und strafrechtliche Folgen möglichst zu vermeiden.
Mit Sitz in Bayern – ob in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg oder im ländlichen Raum – kenne ich die Arbeitsweise der regionalen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte genau. Sie erhalten eine persönliche, diskrete und praxisnahe Rechtsberatung sowie eine zielgerichtete Verteidigung auf Augenhöhe.
Verlassen Sie sich auf erfahrene anwaltliche Unterstützung – wenn Ihnen Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird.


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