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Widerspruch gegen den Widerruf einer Mietwagengenehmigung Uber / Bolt durch das LABO Berlin Erfolg versprechend?

Der Widerruf einer Mietwagengenehmigung durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Berlin stellt für betroffene Unternehmer eine einschneidende Maßnahme dar. Besonders häufig stehen verkehrsrechtliche Vorwürfe, laufende Strafverfahren oder Zweifel an der Zuverlässigkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BOKraft und § 13 PBefG im Raum.


Für betroffene Unternehmen ist entscheidend: Gegen den Widerruf kann Widerspruch eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides (§ 70 VwGO). Ein gut formulierter, begründeter Widerspruch kann die Maßnahme aussetzen, abmildern oder aufheben.

Die Erlaubnis zum Verkehr mit Mietwagen wird nach § 49 PBefG erteilt. Voraussetzungen sind u. a.:

  • persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers (§ 13 Abs. 1 PBefG)

  • finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG)

  • fachliche Eignung

  • Einhaltung der Nebenbestimmungen

  • bei eingesetzten Fahrern: gültiger P-Schein nach § 48 FeV

Das LABO kann eine Genehmigung widerrufen, wenn

  • eine Erteilungsvoraussetzung nachträglich wegfällt (z. B. Verlust des P-Scheins),

  • Unzuverlässigkeit angenommen wird (z. B. erhebliche Verstöße, Ordnungswidrigkeiten, strafrechtliche Vorwürfe),

  • der Unternehmer Auflagen oder Pflichten verletzt.

Ein Widerspruch muss:

  • schriftlich oder zur Niederschrift beim LABO Berlin eingelegt werden

  • innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erfolgen

  • das Aktenzeichen des Widerrufsbescheides enthalten

  • zumindest die Aufhebung oder Abänderung des Bescheids beantragen

Das LABO interpretiert ein laufendes Strafverfahren oft als Zweifel an der Zuverlässigkeit. Argumente dagegen sind zum beispiel:

  • Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK

  • kein rechtskräftiges Urteil → keine feststehende Tatsachenbasis

  • vorläufige Maßnahmen unverhältnismäßig

  • laufendes Verfahren darf nur in Ausnahmefällen als Zuverlässigkeitszweifel herangezogen werden

  • ggf. Einstellungstendenz darlegen (via Anwaltsschreiben, Aktenlage)

Oft äußert das LABO Berlin auch Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit (§ 13 PBefG) zum Beispiel aufgrund von OWi im Straßenverkehr, Steuerproblemen, Unregelmäßigkeiten in der Betriebsführung. Hiergegen kann aber ebenfalls vorgegangen werden:

  • Einzelverstöße begründen noch keine generelle Unzuverlässigkeit

  • Wiederholungstatbestände müssen gravierend und systematisch sein

  • nachgewiesene Verbesserungen:

    • neue Compliance-Strukturen

    • interne Schulung

    • betriebliche Überwachungssysteme

Bestehen Zweifel an der Fahreignung und droht Verlust des P-Scheins?

Wenn der P-Schein entzogen oder ein Gutachten angeordnet wird, zieht das LABO oft die Mietwagengenehmigung mit ein. Dagegen wiederum ist ebenfalls argumentativ vorzugehen:

  • Anordnung einer MPU oder eines ärztlichen Gutachtens ist noch keine feststehende Nichteignung

  • Aussetzung weiterer Maßnahmen bis Entscheidung der Führerscheinstelle beantragen

  • Unternehmensbezogene Genehmigung darf nicht allein wegen persönlicher Fahrerprobleme widerrufen werden, wenn Ersatzfahrer vorhanden sind

Als ergänzende Begründung eines effektiven Widerspruchs ist auch auf eine fehlende Interessenabwägung hinzuweisen – sofern diese nicht erfolgt sein sollte beim LABO:

o   Widerruf gefährdet wirtschaftliche Existenz

o   Arbeitnehmer werden betroffen

o   mildere Mittel waren ausreichend

Da Widerrufe in Berlin im Übrigen oft sofort vollziehbar angeordnet werden, sollte parallel beantragt werden, den Sofortvollzug auszusetzen:

  • Antrag ans LABO nach § 80 Abs. 4 VwGO

  • bei Ablehnung: Eilantrag ans Verwaltungsgericht Berlin nach § 80 Abs. 5 VwGO

Argumentationspunkte:

  • Unverhältnismäßigkeit

  • Existenzbedrohung

  • fehlende Gefahrenlage

  • laufendes Strafverfahren noch ungeklärt

Praxisempfehlungen für Unternehmen wie Uber / Bolt oder P-Schein- Taxigenehmigungsinhaber:

  • frühzeitige anwaltliche Einbindung

  • vollständige Akteneinsicht beantragen

  • bei strafrechtlichen Vorwürfen: Abstimmung zwischen Strafverteidiger und Verwaltungsrechtler

  • interne Dokumentation ordnungsgemäßer Betriebsführung

  • bei Fahrereignungszweifeln: schnell Ersatzfahrer nachweisen!


Im Ergebnis bleibt festzuhalten - lassen Sie sich nicht entmutigen!


Ein Widerruf der Mietwagengenehmigung durch das LABO Berlin ist rechtlich angreifbar, insbesondere wenn er auf bloßen Ermittlungen, nicht rechtskräftigen Vorwürfen oder unzureichender Tatsachengrundlage beruht.

Ein strategisch gut aufgebauter Widerspruch mit klarer Sachverhaltsdarstellung, starker rechtlicher Begründung und einer begründeten Beantragung der Aussetzung der Vollziehung kann die Maßnahme erheblich entschärfen oder vollständig zurückdrehen.


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana


Fachanwalt für Verkehrsrecht


Anwalt für Strafrecht

 
 
 

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