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Kein Fahrverbot bei zu großem Zeitabstand zwischen Begehung der OWi und deren Ahndung
Im konkreten Fall hatte die Betroffene vorsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h...

RA Sven Skana
30. März 20222 Min. Lesezeit
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