Bußgeldbescheid – Ist ein Verzicht auf ein Fahrverbot nach langem Zeitablauf möglich?
- RA Sven Skana

- 28. Nov.
- 2 Min. Lesezeit
Das OLG Dresden hat dieses Jahr neue Parameter zur Verhängung eines Fahrverbots wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr gesetzt. In dem konkreten Bußgeldverfahren war vom AG Weißwasser in erster Instanz ein Fahrverbot verhängt worden, nachdem sich der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hatte. Nachdem der Betroffene eine Rechtsbeschwerde dagegen erhoben hatte, hat das Oberlandesgericht nun vom Fahrverbot abgesehen.
Begründung
Das Gericht sah das Fahrverbot als unverhältnismäßig an, da das Verfahren seit Tatbegehung bereits über 3 Jahre lief und sich der Betroffene in der Zwischenzeit nicht verkehrswidrig verhalten hatte. Der Sinn des Fahrverbots besteht darin, durch die Einschränkung eine Veränderung des Verhaltens im Straßenverkehr bei dem Betroffenen herbeizuführen. Wenn die Tat lange Zeit zurückliegt und der Betroffene sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat, wird der Sinn und Zweck des Verbots infrage gestellt.
Der Betroffene ist zudem hinsichtlich des weiteren Zeitablaufs nach der letzten tatrichterlichen Entscheidung nicht schutzlos gestellt. Gemäß Artikel 2 Abs, 1 Grundgesetz i. V. m. dem Rechtsstaatprinzip gilt für den Betroffenen auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Recht auf ein faires Verfahren, welches das Recht auf Durchführung des Verfahrens in angemessener Zeit einschließt und rechtstaatswidrige Verfahrensverzögerungen vorbeugen soll. Im Fall des Betroffenen hier lag die tatrichterliche Entscheidung bereits mehr als 1 Jahr zurück.
Als Faustformel hat das OLG Dresden einen Zeitablauf von 2 Jahren seit des zu ahndenden Vorwurfs festgelegt.
AZ: OLG Dresden, Beschluss vom 20.01.2025 - ORbs 24 SsBs 192/24
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.
Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht


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