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Geschwindigkeitsbegrenzung zur Luftreinhaltung für Elektroautos gültig?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzzeichen "Luftreinhaltung" wird in Nordrhein-Westfalen nur dann angeordnet, wenn wissenschaftlich festgestellt wurde, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung der Luftreinhaltung dient. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in einem Erlass des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.


Klärung der Wirkung des Zusatzzeichens "Luftreinhaltung" für Elektrofahrzeuge


Das Verkehrszeichen gilt auch für Elektroautos. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied das kürzlich nach einer Beschwerde eines Elektroautofahrers.


Dieser sollte ein Bußgeld zahlen, weil er zu schnell gefahren war. Das Geschwindigkeitsgebot enthielt das zusätzlichen Verkehrszeichen über die Luftreinhaltung. Nach dem Urteil des Amtsgerichts legte der Betroffene Beschwerde ein.


Argumente des Betroffenen gegen eine Geltung des Zusatzzeichens


Er sagte, das Verkehrszeichen solle die Luft sauber halten. Er als E-Autofahrer sollte von der Regel ausgenommen sein, weil E-Autos keine Abgase ausstoßen.


Der Betroffene konnte aber keine Quellen aus der Literatur oder Rechtsprechung vorlegen, die seine Aussage hätten belegen können und Elektroautos von der Regel ausnehmen. Im Gegenteil waren sich Wissenschaftler und Gerichte einig, das Verkehrsschild gelte für alle Kraftfahrzeuge gleichermaßen.


Darum hatte seine Beschwerde keinen Erfolg. Das erste Urteil wurde rechtskräftig und der Elektroautofahrer erhielt eine Eintragung im Fahreignungsregister.


AZ: OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.2025 - 3 ORbs 57/25


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana


Fachanwalt für Verkehrsrecht


Anwalt für Strafrecht

 
 
 

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