top of page

Widerspruch gegen den Widerruf einer Mietwagengenehmigung Uber / Bolt durch das LABO Berlin Erfolg versprechend?

Aktualisiert: vor 19 Stunden

Der Entzug einer Mietwagengenehmigung durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Berlin ist für betroffene Firmen ein schwerer Einschnitt. Oft geht es um Verkehrsverstöße, laufende Gerichtsverfahren oder Zweifel an der Zuverlässigkeit gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BOKraft und § 13 PBefG.


Firmen müssen Folgendes wissen: Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch gegen den Entzug einlegen (§ 70 VwGO). Ein gut begründeter Widerspruch kann die Maßnahme stoppen, mildern oder aufheben.

Die Erlaubnis für Mietwagenverkehr erhält man nach § 49 PBefG. Voraussetzungen sind unter anderem:


- Der Unternehmer ist persönlich zuverlässig (§ 13 Abs. 1 PBefG).

- Die Finanzen sind gesichert (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG).

- Der Unternehmer ist fachlich geeignet.

- Auflagen werden eingehalten.

- Fahrer haben einen gültigen P-Schein nach § 48 FeV.


Das LABO kann eine Genehmigung entziehen, wenn:

- eine Bedingung nachträglich entfällt (zum Beispiel Verlust des P-Scheins),

- Unzuverlässigkeit vorliegt (zum Beispiel schwere Verstöße, Bußgelder, strafrechtliche Vorwürfe),

- der Unternehmer Auflagen oder Pflichten missachtet.


Ein Widerspruch muss:


- schriftlich oder persönlich beim LABO Berlin eingereicht werden,


- innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erfolgen,


- das Aktenzeichen des Entzugsbescheides nennen,


- die Aufhebung oder Änderung des Bescheids fordern.


Das LABO sieht ein laufendes Strafverfahren oft als Zweifel an der Zuverlässigkeit. Dagegen sprechen zum Beispiel:


- die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK,

- kein rechtskräftiges Urteil, es gibt also keine feststehende Grundlage,

- vorläufige Maßnahmen sind unverhältnismäßig,

- ein laufendes Verfahren darf nur selten als Zuverlässigkeitszweifel dienen.

- Man sollte zeigen, dass das Verfahren voraussichtlich eingestellt wird (durch Anwaltsschreiben, Aktenlage).


Oft bezweifelt das LABO Berlin die persönliche Zuverlässigkeit (§ 13 PBefG), zum Beispiel wegen Verkehrsverstößen, Steuerproblemen oder Unregelmäßigkeiten im Betrieb. Auch hier kann man handeln:


- Einzelne Verstöße bedeuten nicht sofort allgemeine Unzuverlässigkeit.

- Wiederholte Verstöße müssen schwerwiegend und systematisch sein.

- Nachgewiesene Verbesserungen:

- neue Strukturen zur Regelbefolgung

- interne Schulungen

- Überwachungssysteme im Betrieb


Bestehen Zweifel an der Fahreignung und droht der Verlust des P-Scheins?


Wenn der P-Schein entzogen oder ein Gutachten angeordnet wird, entzieht das LABO oft auch die Mietwagengenehmigung. Auch dagegen kann man argumentieren:


- Eine angeordnete MPU oder ein ärztliches Gutachten ist noch kein Beweis für Nichteignung.

- Man sollte die Aussetzung weiterer Schritte bis zur Entscheidung der Führerscheinstelle beantragen.

- Die Unternehmensgenehmigung darf nicht allein wegen persönlicher Fahrerprobleme entzogen werden, wenn Ersatzfahrer bereitstehen.


Ein effektiver Widerspruch sollte auch eine fehlende Abwägung der Interessen ansprechen, falls das LABO das versäumt hat:


- Der Entzug gefährdet die wirtschaftliche Existenz.

- Arbeitnehmer sind betroffen.

- Weniger harte Mittel hätten ausgereicht.


Da Entzüge in Berlin oft sofort vollziehbar sind, sollte man gleichzeitig beantragen, den Sofortvollzug auszusetzen:


- Antrag beim LABO nach § 80 Abs. 4 VwGO


Bei Ablehnung: Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin nach § 80 Abs. 5 VwGO

Argumente dafür sind:


- Unverhältnismäßigkeit

- Existenzbedrohung

- Keine akute Gefahr

- Laufendes Strafverfahren ist noch ungeklärt


Praxistipps für Firmen wie Uber/Bolt oder P-Schein-Inhaber:


- Frühzeitig einen Anwalt einschalten.

- Komplette Akteneinsicht verlangen.


Bei strafrechtlichen Vorwürfen: Absprache zwischen Strafverteidiger und Verwaltungsrechtler.


- Interne Dokumentation der ordnungsgemäßen Betriebsführung.


Bei Zweifeln an der Fahrereignung: schnell Ersatzfahrer nachweisen!


Fazit: Lassen Sie sich nicht entmutigen!


Ein Entzug der Mietwagengenehmigung durch das LABO Berlin lässt sich rechtlich anfechten, besonders wenn er nur auf Ermittlungen, nicht rechtskräftigen Vorwürfen oder unzureichenden Fakten beruht.


Ein strategisch gut aufgebauter Widerspruch mit klarem Sachverhalt, starker rechtlicher Begründung und einem begründeten Antrag auf Aussetzung kann die Maßnahme entschärfen oder komplett rückgängig machen.


Hinweis:


Prüfen Sie genau Ihren Einzelfall, ob er zum beschriebenen Beispiel passt.


Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen und informieren Sie vorab über die Kosten, die oft von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Sven Skana


Fachanwalt für Verkehrsrecht


Anwalt für Strafrecht

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Fachanwalt THC Berlin

Ein Fachanwalt für Betäubungsmittel in Berlin bietet wichtige Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen wegen Drogen- oder Betäubungsmitteldelikten. Besonders in Berlin, wo solche Verfahren oft kon

 
 
 
Fachanwalt Bussgeldbescheid Berlin

Ein Fachanwalt Bußgeldbescheid Berlin  ist der richtige Ansprechpartner, wenn ein Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes zugestellt wurde. In Berlin werden Bußgeldverfahren häufig automatisiert

 
 
 
Fachanwalt Fahrverbot Berlin

Ein Fachanwalt Fahrverbot Berlin  ist der richtige Ansprechpartner, wenn ein drohendes oder bereits verhängtes Fahrverbot erhebliche Auswirkungen auf den Alltag oder die berufliche Tätigkeit hat. In B

 
 
 

Kommentare


Kanzlei für Verkehrsrecht, Strafrecht &

Verkehrswirtschaftsrecht

Sven Skana - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kurfürstendamm 167 - 168
Adenauer-Platz
10707 Berlin

Tel: 030 886 815 05

Fax: 030 886 815 06

oder

Ihr Dokument oder Ihren Behördenbescheid einfach per Smartphone über unser Kontaktformular hochladen  --->

© 2025 Sven Skana

SPRECH- & ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Sonntag 08.00 - 20.00  Uhr 

und

für Sie jederzeit erreichbar über

unser EXPRESS-Kontaktformular:

https://www.kanzlei-skana.de/team

bottom of page