Widerspruch gegen den Widerruf einer Mietwagengenehmigung Uber / Bolt durch das LABO Berlin Erfolg versprechend?
- RA Sven Skana

- vor 6 Tagen
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Aktualisiert: vor 19 Stunden
Der Entzug einer Mietwagengenehmigung durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Berlin ist für betroffene Firmen ein schwerer Einschnitt. Oft geht es um Verkehrsverstöße, laufende Gerichtsverfahren oder Zweifel an der Zuverlässigkeit gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BOKraft und § 13 PBefG.
Firmen müssen Folgendes wissen: Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch gegen den Entzug einlegen (§ 70 VwGO). Ein gut begründeter Widerspruch kann die Maßnahme stoppen, mildern oder aufheben.
Die Erlaubnis für Mietwagenverkehr erhält man nach § 49 PBefG. Voraussetzungen sind unter anderem:
- Der Unternehmer ist persönlich zuverlässig (§ 13 Abs. 1 PBefG).
- Die Finanzen sind gesichert (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG).
- Der Unternehmer ist fachlich geeignet.
- Auflagen werden eingehalten.
- Fahrer haben einen gültigen P-Schein nach § 48 FeV.
Das LABO kann eine Genehmigung entziehen, wenn:
- eine Bedingung nachträglich entfällt (zum Beispiel Verlust des P-Scheins),
- Unzuverlässigkeit vorliegt (zum Beispiel schwere Verstöße, Bußgelder, strafrechtliche Vorwürfe),
- der Unternehmer Auflagen oder Pflichten missachtet.
Ein Widerspruch muss:
- schriftlich oder persönlich beim LABO Berlin eingereicht werden,
- innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erfolgen,
- das Aktenzeichen des Entzugsbescheides nennen,
- die Aufhebung oder Änderung des Bescheids fordern.
Das LABO sieht ein laufendes Strafverfahren oft als Zweifel an der Zuverlässigkeit. Dagegen sprechen zum Beispiel:
- die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK,
- kein rechtskräftiges Urteil, es gibt also keine feststehende Grundlage,
- vorläufige Maßnahmen sind unverhältnismäßig,
- ein laufendes Verfahren darf nur selten als Zuverlässigkeitszweifel dienen.
- Man sollte zeigen, dass das Verfahren voraussichtlich eingestellt wird (durch Anwaltsschreiben, Aktenlage).
Oft bezweifelt das LABO Berlin die persönliche Zuverlässigkeit (§ 13 PBefG), zum Beispiel wegen Verkehrsverstößen, Steuerproblemen oder Unregelmäßigkeiten im Betrieb. Auch hier kann man handeln:
- Einzelne Verstöße bedeuten nicht sofort allgemeine Unzuverlässigkeit.
- Wiederholte Verstöße müssen schwerwiegend und systematisch sein.
- Nachgewiesene Verbesserungen:
- neue Strukturen zur Regelbefolgung
- interne Schulungen
- Überwachungssysteme im Betrieb
Bestehen Zweifel an der Fahreignung und droht der Verlust des P-Scheins?
Wenn der P-Schein entzogen oder ein Gutachten angeordnet wird, entzieht das LABO oft auch die Mietwagengenehmigung. Auch dagegen kann man argumentieren:
- Eine angeordnete MPU oder ein ärztliches Gutachten ist noch kein Beweis für Nichteignung.
- Man sollte die Aussetzung weiterer Schritte bis zur Entscheidung der Führerscheinstelle beantragen.
- Die Unternehmensgenehmigung darf nicht allein wegen persönlicher Fahrerprobleme entzogen werden, wenn Ersatzfahrer bereitstehen.
Ein effektiver Widerspruch sollte auch eine fehlende Abwägung der Interessen ansprechen, falls das LABO das versäumt hat:
- Der Entzug gefährdet die wirtschaftliche Existenz.
- Arbeitnehmer sind betroffen.
- Weniger harte Mittel hätten ausgereicht.
Da Entzüge in Berlin oft sofort vollziehbar sind, sollte man gleichzeitig beantragen, den Sofortvollzug auszusetzen:
- Antrag beim LABO nach § 80 Abs. 4 VwGO
Bei Ablehnung: Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin nach § 80 Abs. 5 VwGO
Argumente dafür sind:
- Unverhältnismäßigkeit
- Existenzbedrohung
- Keine akute Gefahr
- Laufendes Strafverfahren ist noch ungeklärt
Praxistipps für Firmen wie Uber/Bolt oder P-Schein-Inhaber:
- Frühzeitig einen Anwalt einschalten.
- Komplette Akteneinsicht verlangen.
Bei strafrechtlichen Vorwürfen: Absprache zwischen Strafverteidiger und Verwaltungsrechtler.
- Interne Dokumentation der ordnungsgemäßen Betriebsführung.
Bei Zweifeln an der Fahrereignung: schnell Ersatzfahrer nachweisen!
Fazit: Lassen Sie sich nicht entmutigen!
Ein Entzug der Mietwagengenehmigung durch das LABO Berlin lässt sich rechtlich anfechten, besonders wenn er nur auf Ermittlungen, nicht rechtskräftigen Vorwürfen oder unzureichenden Fakten beruht.
Ein strategisch gut aufgebauter Widerspruch mit klarem Sachverhalt, starker rechtlicher Begründung und einem begründeten Antrag auf Aussetzung kann die Maßnahme entschärfen oder komplett rückgängig machen.
Hinweis:
Prüfen Sie genau Ihren Einzelfall, ob er zum beschriebenen Beispiel passt.
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen und informieren Sie vorab über die Kosten, die oft von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht


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