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Drei (Geschwindigkeitsverstöße) auf einen Streich! – Wenn jemand dreimal während derselben Fahrt geblitzt wird

Aktualisiert: 10. Jan.

aktualisiert am: 10.01.2026


Auf manchen Strecken stehen mehrere Blitzer. Es kann passieren, dass jemand mehrmals während einer Fahrt geblitzt wird. Wenn drei Vorwürfe aus einer Fahrt herrühren, werden diese einzeln bestraft. Oder doch nicht?


Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sich mit dieser Frage in seinem Beschluss vom 26.02.2025 befasst. Im konkreten Fall überschritt der Betroffene auf einer Autobahn innerhalb einer Minute dreimal die erlaubte Geschwindigkeit. Er fuhr dabei an vielen gut sichtbaren und mehrfach aufgestellten Verkehrszeichen vorbei. Der Betroffene fuhr in einen Baustellenbereich der Autobahn. Er fuhr auch deutlich schneller als die Autos auf den anderen Fahrspuren. Das Tatgericht nahm deshalb an, der Betroffene wusste von den Geschwindigkeitsbegrenzungen. Das Gericht ging in allen drei Fällen von Vorsatz aus.


Das Obergericht stimmte den Feststellungen des Amtsgerichts weitgehend zu. Es wich jedoch von der bisherigen gerichtlichen Auffassung ab. Es sah nicht eine Einzeltat mit zwei weiteren Verstößen in Tateinheit. Stattdessen schloss das Gericht wegen des kurzen zeitlichen Abstands auf ein tateinheitliches Zusammentreffen der drei Geschwindigkeitsüberschreitungen des Betroffenen nach § 19 Abs. 1 OWiG. Normalerweise sind mehrere Geschwindigkeitsverstöße während einer Fahrt mehrere Taten und werden einzeln bestraft. Das ist anders, wenn die ordnungswidrigen Verhaltensweisen so eng innerlich, zeitlich und räumlich zusammenhängen. Ein unbeteiligter Dritter muss das Handeln als einheitlich ansehen.


Das kann besonders bei kurzem zeitlichen Abstand zwischen den Taten oder einem einheitlichen Willen des Täters der Fall sein. Die Geschwindigkeitsverstöße passierten innerhalb einer Minute auf der Bundesautobahn. Zudem bremste der Betroffene nur langsam ab. Das BayObLG ging deshalb von einem Geschehensablauf aus, der als Tateinheit zu bewerten ist.


Trotzdem verurteilte man den Betroffenen nicht nur wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. Der Täter missachtete während der Fahrt drei verschiedene Verkehrszeichen. Er befolgte deshalb drei verschiedene Anordnungen nicht. Die Feststellung der Tateinheit bedeutet nur, dass das Gericht eine einzige Geldbuße verhängt, § 19 Abs. 1 OWiG.


AZ: BayObLG, Beschluss vom 26.02.2025 - 201 ObOWi 68/25


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana


Fachanwalt für Verkehrsrecht


Anwalt für Strafrecht

 
 
 

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