In diesem Text betrachten wir eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 17. November 2022, die sich mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung und der Bedeutung eines Zusatzschilds ("Straßenschäden") ohne Entfernungsangabe befasst.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg wirft Licht auf die rechtlichen Besonderheiten eines Bußgeldverfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und die entscheidende Frage des Vorsatzes in Verbindung mit einem Zusatzschild.
Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Cottbus den Betroffenen wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 35 km/h zu einer Geldbuße von 240 Euro verurteilt. Die Straße, auf der die Überschreitung stattfand, war durch ein Zusatzschild mit der Aufschrift "unebene Fahrbahn" gekennzeichnet, ohne jedoch eine Entfernungsangabe zu machen.
Die entscheidende Frage des Vorsatzes
Die zentrale Frage in diesem Fall war, ob dem Betroffenen Vorsatz hinsichtlich seiner Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden konnte. Das Amtsgericht hatte argumentiert, dass der Betroffene vorsätzlich gehandelt habe, da er bewusst von 100 km/h auf 135 km/h beschleunigte, in der irrigen Annahme, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr galt. Das Amtsgericht sah keinen Raum für einen Verbotsirrtum.
Das Oberlandesgericht Brandenburg sah dies anders. Es betonte, dass der Betroffene sich nicht über die geltende Geschwindigkeitsregelung an sich geirrt hatte. Sein Irrtum bezog sich auf äußere Umstände, nämlich die Fortdauer der Fahrbahngefahr, die er falsch eingeschätzt hatte. In solchen Fällen entfällt der Vorsatz, und das Verhalten wird als fahrlässig bewertet. Das Zusatzschild mit der Aufschrift "unebene Fahrbahn" ohne Entfernungsangabe führte nicht zwangsläufig dazu, dass der Betroffene von der Geschwindigkeitsbeschränkung absichtlich abwich. Dieser Irrtum betraf die örtlichen Gegebenheiten, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören.
Vorsatzfragen im Straßenverkehrsrecht
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg verdeutlicht, dass die Frage des Vorsatzes bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Zusatzschildern sorgfältig geprüft werden muss. Ein Irrtum über äußere Umstände kann den Vorsatz entfallen lassen und zu einer Bewertung als fahrlässiges Verhalten führen. Sollten Sie sich in solch einer Situation wiederfinden, ist es ratsam, den Rat eines Verkehrsrechtsexperten einzuholen, um fälschliche Bußgeldbescheide auszumerzen.
Az.: OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.11.2022 - 2 OLG 53 Ss-OWi 388/22
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.
Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht
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