top of page
Suche
  • AutorenbildRA Sven Skana

Geschwindigkeitsüberschreitung mit Elektroautos und Lärmschutz?


Anhand von zwei neuen obergerichtlichen Entscheidungen wird wiedermal deutlich, dass neue Technik auch neue Rechtsprobleme mit sich bringt:


1. Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz gilt auch für Elektroautos

In der ersten Entscheidung musste das Kammergericht Berlin (KG) darüber entscheiden, ob ein mit dem Zusatzzeichen (hier: Zeichen 274) „Lärmschutz“ versehenes Streckenverbot auch vom Führer eines geräuscharmen Elektrofahrzeugs beachtet werden müsse. Das KG kam zu dem Schluss, dass dies der Fall sei.

Begründet wurde dies damit, dass es nicht darauf ankäme, wie viele solcher Fahrzeuge zugelassen seien, sondern vielmehr darauf, dass die Wirksamkeit von Verkehrsregelungen klar, einfach, einheitlich und deutlich sein müsse. Würde sie lediglich von empirischen Erhebungen abhängig gemacht werden, würde es den Normappell schwächen und die Verkehrssicherheit gefährden.

Sofern ein Betroffener schneller als andere Verkehrsteilnehmer fahren dürfe, müsse er dies dadurch erreichen, dass dem Zeichen 274 ein Zusatzzeichen hinzugefügt werden müsse, welches Elektrofahrzeuge vom Streckenverbot ausnehmen müsse. Ein solches Verwaltungsverfahren wäre auch der passende Ort, um die Gefährlichkeit des Mitzieheffekts zu erörtern.

An dieser Stelle könnte ggf. auch die aufgestellte Behauptung, dass Elektrofahrzeuge, unabhängig von der Geschwindigkeit, stets geräuschlos fahren, nochmals überprüft werden.

Nichtdestotrotz wurde der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde verworfen, ohne dass der Beschluss einer Begründung bedürfte (§80 Abs. 4 S. 3OWiG).

KG Berlin, Beschluss vom 13.12.18 – 3 Ws (B) 296/18 162 Ss 133/18)


2. Auch im Elektroauto merkt man die hohe Geschwindigkeit

Bei der zweiten Entscheidung verurteilte das OLG Zweibrücken den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung, die er mit einem Elektrofahrzeug begangen hatte. Gegen die Vorsatzverurteilung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Das OLG hatte in der Begründung des Amtsgerichts für den angenommenen Vorsatz keine Rechtsfehler gefunden. Bei Elektrofahrzeugen würde ebenso wie bei anderen Fahrzeugen mit zunehmender Geschwindigkeit Art und Umfang der Fahrgeräusche steigen, wie auch - durch das Abrollen der Räder - die Fahrzeugvibration. Des Weiteren sei für den Fahrer das Maß der gefahrenen Geschwindigkeit anhand der schneller vorbeiziehenden Umgebung erkennbar. Bei der Begründung des Tatvorsatzes musste die Tatrichterin – mit Blick auf das Ausmaß des Verstoßes (Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h um 74 km/h auf einer Bundesstraße) – nicht explizit den Umstand erörtern, dass die antriebsbedingten Fahrgeräusche und Vibrationen bei einem Elektrofahrzeug deutlich geringer seien als bei einem PKW mit Verbrennungsmotor.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5.11.2018 – 1 OWi 2 Ss Bs 75/18

Foto: AdobeStock Nr. 369520070


Fazit aus beiden Entscheidungen ist, dass bei Elektroautos keine Besonderheiten, sondern die allgemeinen Regeln gelten. Lärmschutz gilt somit für alle. Des Weiteren muss man auch mit dem Elektroauto auf die Fahrgeräusche und die vorbeiziehende Umgebung achten, wenn man eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung verhindern will.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



105 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Haftung bei Auffahrunfall mit Fahrschulauto

Fahrschulwagen stellen im Straßenverkehr eine besondere Herausforderung dar. Den teils noch sehr unerfahrenen Fahrschülern unterlaufen in den Fahrübungen unter Umständen Fehler, auf die sich die übrig

bottom of page