top of page

Relative Fahruntüchtigkeit: Voraussetzungen und Darstellungsanforderungen

Aktualisiert: 18. Dez. 2025

Relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Täter zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration unter 1,1 Promille hat. Es müssen dann aber zusätzliche Tatsachen eine Fahruntüchtigkeit durch Alkohol belegen.


Dieses Jahr formulierte der Bundesgerichtshof neue Bedingungen zur Feststellung relativer Fahruntüchtigkeit:


Der Beweis der Fahruntüchtigkeit gelingt nur, wenn andere wichtige Beweisanzeichen zeigen, der Autofahrer hatte wegen des Alkohols ein so stark vermindertes Gesamtleistungsvermögen, er konnte sein Fahrzeug nicht mehr über eine längere Strecke im Verkehr steuern. Das Tatgericht beurteilt den Beweis in einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände.


Allein die Tatsache, das Tatgericht führt die Fahrfehler des Angeklagten auf Alkohol zurück, genügt nicht, um relative Fahruntüchtigkeit festzustellen. Trotz einer Enthemmung durch Alkohol muss die Fahrfähigkeit nicht so stark beeinträchtigt sein, der Fahrer gilt als fahruntüchtig (Beschluss vom 12.04.1994 - 4 StR 688/93).


Neben der Alkoholisierung und dem Fahrfehler fließen auch das Verhalten des Angeklagten vor und nach der Tat in die Beurteilung relativer Fahruntüchtigkeit ein und erfahren eine Würdigung. Neigt der Angeklagte auch ohne Alkohol zu Fahrfehlern wie zu schnellem Fahren oder dem Missachten einer roten Ampel, beantwortet sich die Frage der Fahruntüchtigkeit möglicherweise anders.


Die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten wirken sich ebenso auf die Bewertung der Fahrtüchtigkeit aus, zum Beispiel ob der Angeklagte oft Alkohol trinkt.


Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall genau, ob er zum beschriebenen Beispiel passt. Wir helfen Ihnen gern bei Fragen und informieren Sie vorab über die Kosten. Oft übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.


Sven Skana, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Anwalt für Strafrecht.


 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Rechtsanwalt Nötigung im Straßenverkehr Berlin

Wenn Autofahrer in Berlin den Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr bekommen, belastet sie das sehr. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft sieht ein gefährliches Überholen, dichtes Auffahren oder Ausb

 
 
 
Fachanwalt THC Berlin

Ein Fachanwalt für Betäubungsmittel in Berlin bietet wichtige Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen wegen Drogen- oder Betäubungsmitteldelikten. Besonders in Berlin, wo solche Verfahren oft kon

 
 
 

Kommentare


Kanzlei für Verkehrsrecht, Strafrecht &

Verkehrswirtschaftsrecht

Sven Skana - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kurfürstendamm 167 - 168
Adenauer-Platz
10707 Berlin

Tel: 030 886 815 05

Fax: 030 886 815 06

oder

Ihr Dokument oder Ihren Behördenbescheid einfach per Smartphone über unser Kontaktformular hochladen  --->

© 2025 Sven Skana

SPRECH- & ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Sonntag 08.00 - 20.00  Uhr 

und

für Sie jederzeit erreichbar über

unser EXPRESS-Kontaktformular:

https://www.kanzlei-skana.de/team

bottom of page