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Vielzahl von Parkverstößen kann Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Urteil aus dem Oktober 2022 für Aufruhr gesorgt, indem es die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von zahlreichen Parkverstößen als rechtmäßig deklarierte. Demnach können eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten in Summe einen Verwaltungsakt rechtfertigen, welcher tief in die Grundrechte der Verkehrsteilnehmer eingreift.

Das Urteil beruht auf folgendem Sachverhalt:

Die Fahrerlaubnis des Klägers, welcher seit 1995 Inhaber war, wurde entzogen, da das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin im Juli 2021 erfuhr, dass innerhalb eines Jahres 174 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn geführt wurden, darunter 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der Kläger argumentierte, dass diese Verstöße von anderen Personen mit den auf ihn zugelassenen Fahrzeugen begangen wurden und dass er kein Rechtsmittel gegen die Entscheidungen eingelegt hatte, um der Behörde Arbeit zu ersparen. Er argumentierte auch, dass eine Fahrtenbuchauflage als milderes Mittel hätte angezeigt sein sollen und dass er beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sei.


Menge an Bagatelldelikten kann mangelnde Fahreignung begründen


Das VG hat die Klage des Klägers abgewiesen und entschieden, dass die Behörde zu Recht von einer mangelnden Fahreignung des Klägers ausgegangen ist. Es wurde argumentiert, dass, obwohl Bagatellverstöße in der Regel bei der Prüfung der Fahreignung außer Betracht bleiben sollten, dies anders ist, wenn ein Kraftfahrer offensichtlich nicht bereit ist, die bloßen Verkehrsordnungsvorschriften im Interesse eines geordneten und sicheren Verkehrs zu beachten. In diesem Fall begründet die Anzahl der unbedeutenden Verstöße, die fast ausschließlich im Wohnumfeld begangen wurden, Zweifel an der Eignung des Klägers als Kraftfahrer. Es kommt auch nicht darauf an, ob andere Familienmitglieder für die Verstöße verantwortlich sind. Da der Kläger durch zahlreiche Bußgeldbescheide erfährt, dass Personen, die sein Fahrzeug benutzen, gegen Verkehrsvorschriften verstoßen und er nichts unternimmt, zeigt dies charakterliche Mängel, die ihn selbst als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausweisen. Auch wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis beruflich notwendig ist, ist dies kein Entscheidungskriterium.


Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.10.2022 - 4 K 456/21 –

AdobeStock Foto-Nr.: 271916979


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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