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Anwalt Betäubungsmittel Bayern

Ihr Anwalt für Betäubungsmittelrecht in Bayern – erfahren, diskret und entschlossen an Ihrer Seite


Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist in Deutschland streng geregelt – bereits der Besitz kleinster Mengen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Bayern verfolgen Polizei und Justiz Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit besonderer Konsequenz. Als erfahrener Anwalt im Betäubungsmittelrecht stehe ich Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite – von der ersten polizeilichen Maßnahme bis zur gerichtlichen Verteidigung.


Ganz gleich, ob es um den Vorwurf des Besitzes, Erwerbs, Anbaus, Handeltreibens oder der Abgabe von Betäubungsmitteln geht – ich prüfe sorgfältig die Beweislage, achte auf Verfahrensfehler und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie. Auch bei Drogendelikten im Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit einer ärztlich verordneten Cannabismedikation ist eine differenzierte und spezialisierte rechtliche Einordnung entscheidend.


In vielen Fällen – insbesondere bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen – bestehen Chancen auf eine Verfahrenseinstellung oder eine milde Sanktion. Ich berate Sie ehrlich zu den Erfolgsaussichten und setze mich dafür ein, belastende Konsequenzen wie Vorstrafen, Fahrverbote oder Bewährungsstrafen möglichst abzuwenden.

Als regional tätiger Strafverteidiger in Bayern – mit Mandanten aus München, Nürnberg, Regensburg, Augsburg und ländlichen Regionen – kenne ich die Gepflogenheiten der Ermittlungsbehörden und Gerichte vor Ort. Sie profitieren von diskreter, engagierter und zielorientierter anwaltlicher Unterstützung – gerade dann, wenn es ernst wird.


Vertrauen Sie auf erfahrene Verteidigung im Betäubungsmittelrecht – für Ihre Rechte, Ihre Freiheit und Ihre Zukunft.

 
 
 

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