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Warum der Bußgeldbescheid immer geprüft werden sollte...

Eine jüngst vom Amtsgericht Landstuhl entschiedene Bußgeldsache zeigt, dass auch einem einfachen Bußgeldbescheid nicht immer Glauben geschenkt werden sollte:


Was war passiert?


Ein Autofahrer war außerorts 141 km/h gefahren, jedenfalls zu viel für die Örtlichkeit. Er wurde geblitzt.


Was im Bußgeldbescheid stand


Dem Betroffenen wurde die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 71 km/h außerorts zur Last gelegt. Nach aktuellem Bußgeldkatalog zieht eine solche Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 700,- €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister nach sich.

Der Betroffene wehrte sich, er legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Es folgte ein Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Landstuhl.


Wie das Urteil ausfiel


Das Amtsgericht Landstuhl reduzierte in seinem Urteil auf 640,- € und lediglich einen Monat Fahrverbot.

Es stellte eine gefahrene Geschwindigkeit von 141 km/h fest und eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 41 km/h.


Was war der ausschlaggebende Umstand?


Das Verkehrsschild, nach dem die Behörde die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Tatörtlichkeit ausgerichtet hatte, war nicht angeordnet worden.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss durch die zuständige Verkehrsbehörde angeordnet werden, um wirksam zu sein.

Wird ein Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung ohne eine solche Anordnung angebracht und wird festgestellt, dass es keine Anordnung für das Aufstellen des Schildes gab, ist das Schild ungültig und entfaltet keine rechtliche Wirkung. Es kann daher auch nicht Grundlage für ein Bußgeldverfahren sein.

So lag der Fall hier.

Auf Höhe des Blitzers stand zwar ein Schild mit der Begrenzung auf 70 km/h. Dieses war laut Gericht aber nicht befolgungspflichtig. Die zulässige Geschwindigkeit betrug stattdessen 100 km/h, sodass dem Betroffene eine Überschreitung von nunmehr 41 km/h vorgeworfen werden konnte.


Konsequenz und Fazit


Der Bußgeldbescheid einer Behörde beruht zwar auf Feststellungen. Jedoch kann es auch dort immer wieder zu Verwechslungen und Fehlern kommen - in diesem Fall einem nicht angeordneten Verkehrsschild.

Daher ist es empfehlenswert, Bescheide selbst zu kontrollieren oder einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen. Denn nicht immer sind Fehler der Behörde auf den ersten Blitz erkennbar ...


AZ: AG Landstuhl, Urteil vom 03.06.2025 - 2 OWi 4211 Js 4445/25


Wehalb die Bestrafung trotzdem so hoch ausfiel, lesen Sie in unserem nächsten Beitrag.




Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana


Fachanwalt für Verkehrsrecht


Anwalt für Strafrecht



 
 
 

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