Entziehung der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht – Richtwert "erheblicher Schaden"
- RA Sven Skana

- vor 3 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Derzeit wird in der Rechtsprechung rege diskutiert, wann denn nun eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht erfolgen soll. Genauer gesagt muss in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn ein erheblicher Schaden bei dem Unfall entstanden ist und sich ein Betroffener vom Unfallort entfernt.
Das Oberlandesgericht Celle hat nun dazu ausgeführt:
Der bisher geltende Richtwert der Höhe des bedeutenden Schadens sei an die heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Ein Richtwert von 2.500 Euro sei allerdings zu hoch. Angesichts des Verbraucherindex und der Preissteigerung im Bereich der Kfz-Reparaturkosten sei ein Schaden im Wert von 2.000 Euro als erheblich anzusehen.
Entziehung unterhalb des Richtwerts möglich?
Laut OLG Celle soll eine Fahrerlaubnisentziehung aber auch unterhalb der genannten Grenze in Betracht kommen. Es müsse sich dann aus der Tat ergeben, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei.
Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn zwar die Schadenhöhe des Verkehrsunfalls den Grenzwert von 2.000 Euro knapp nicht übersteigt, aber der Fahrzeugführer ein hohes Maß an Gleichgültigkeit gegenüber den Rechtsgütern und Interessen anderer signalisiert. Das OLG geht davon aus, wenn sich ein Unfallbeteiligter von Unfallort entferne, obwohl er durch unübersehbare Gesten eines Zeugen auf den Unfall hingewiesen wurde (dazu: LG Berlin, 31.03.2010 - 534 Qs 40/10).
AZ: OLG Celle, Urteil v. 21.08.2025 - 3 ORs 2/25
Dass es trotz Unfallflucht auch zu keiner Entziehung der Fahrerlaubnis kommen kann, zeigt unser Blogbeitrag vom 22.02.2026 hier: https://www.kanzlei-skana.de/post/keine-entziehung-der-fahrerlaubnis-nach-verkehrsunfallflucht
Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.
Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht


Kommentare