Anwalt Unfallflucht Bayern
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- 30. Juli
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Ihr Anwalt bei Unfallflucht in Bayern – diskrete und kompetente Verteidigung bei § 142 StGB
Der Vorwurf der Unfallflucht – offiziell „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ gemäß § 142 StGB – ist ein ernstzunehmender Straftatbestand, der weitreichende Folgen haben kann. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen häufig Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie Probleme mit der Kfz-Versicherung. In Bayern wird Unfallflucht konsequent verfolgt – umso wichtiger ist es, frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Als erfahrener Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht vertrete ich Sie diskret, zielgerichtet und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl.
Unfallflucht liegt nicht nur dann vor, wenn man sich vorsätzlich von einem Unfallort entfernt – auch aus Unwissenheit oder in Stresssituationen kann eine solche Situation entstehen. Häufig ist unklar, ob überhaupt ein relevanter Schaden entstanden ist oder ob ein „Unfall“ im rechtlichen Sinne vorliegt. Ich prüfe die genaue Sachlage, wäge Beweise ab, übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft und setze mich für eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Sanktion ein – insbesondere bei Ersttätern oder Bagatellschäden.
Mit Kanzleisitz in Bayern – ob in München, Nürnberg, Regensburg, Augsburg oder im ländlichen Raum – kenne ich die regionalen Besonderheiten der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten, den möglichen Folgen und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie – schnell, diskret und ohne Vorverurteilung.
Lassen Sie sich bei einem Vorwurf der Unfallflucht nicht allein – ich kämpfe für Ihre Rechte und Ihre Mobilität.


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