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Auswirkungen des neuen Cannabis-Gesetzes auf vorherige Fahrerlaubnisentziehungen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es nun noch einmal deutlich gemacht:


Eine Fahrerlaubnisentziehung, die noch vor Inkrafttreten des CanG ausgesprochen wurde, unterlag einer anderen Gesetzeslage. Ein Betroffener kann nicht nachträglich gegen die Entscheidung mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung klagen. Auch ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus diesem Grund ist nicht begründet.


Unzulässige Rechtsausübung?


Unzulässige Rechtsausübung ist jede Geltendmachung eines "an sich" gegebenen Rechts und jede Ausnutzung einer "an sich" bestehenden günstigen Rechtsposition oder Rechtslage im Widerspruch zu den Anforderungen von § 242 BGB analog. Die Ausübung eines Rechts ist unter anderem dann unzulässig, wenn das Recht durch gesetzes-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten des Berechtigten begründet worden ist (VG Köln, Urteil vom 06.12.2024 - 16 K 703/24).


Im Fall der Fahrerlaubnisentziehung war der Cannabiskonsum ein ausreichender Grund für die behördliche Maßnahme und basierte auf einer zur Tatzeit gültigen Rechtsgrundlage. Das bedeutet, dass das Recht nicht unzulässig ausgeübt wurde. Die gesetzliche Neuerung zum Cannabisgesetz ist nur auf zukünftige Fälle anwendbar. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte, dass der Gesetzgeber keine Rückwirkung der für den Fahrerlaubnisinhaber günstigeren Neuregelung nach der Rechtsänderung vorgesehen hat.


Wie ist mit der geänderten Rechtslage umzugehen?


Da die Neuerung seit Inkrafttreten angewendet wird, ist diese nunmehr zur Beurteilung aktueller Cannabisvorfälle hinzuzuziehen.


Entziehungen vor der Neuerung können zwar neu geprüft und bewertet werden. Jedoch ist die Fahreignung nur im Rahmen eines Wiedererteilungsverfahrens zu beurteilen. Nur weil das Gesetz geändert wurde, wird eine rechtmäßige Entziehung nicht automatisch rechtswidrig.


BayVGH, Beschluss vom 31.10.2025 - 11 ZB 24.1246


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

 

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

 
 
 

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