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Kann dem Einzelnen das Fahrradfahren untersagt werden?

Fahrradfahren lernen bereits Kinder spätestens in der Schule. Im Rahmen des Verkehrschulunterrichts kann ein Fahrrad-Führerschein erteilt werden. Aber eine behördliche Fahrerlaubnis braucht ein Fahrradfahrer im Straßenverkehr nicht. Das Fahrrad ist also fahrerlaubnisfrei.


Wie kommt es dann, dass die Straßenverkehrsbehörde das Fahrradfahren verbietet?


Nach wiederholten Trunkenheitsfahrten im Verkehr bei erheblichen Blutalkoholwerten (1,71; 1,75; 1,81 Promille) und der ärztlichen Diagnose schizophrene Psychose zweifelte die Behörde an der generellen Eignung des Betroffenen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Zu diesem Zeitpunkt hatte dieser wegen des nachgewiesenen Alkoholmissbrauchs längst keine Fahrerlaubnis mehr und durch die Strafverfahren wegen der Alkoholfahrten eine erhebliche Sperrfrist, sodass er lediglich auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zurückgreifen konnte.


Wegen der Bedenken ordnete die Behörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, um zu klären, ob zu erwarten ist, dass (der Kläger) auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr führen (wird) oder als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs in Frage stellen. Nachdem das Gutachten nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht worden war, untersagte die Behörde dem Betroffenen das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge.


Laut Verkehrsamt gelte die Untersagung insbesondere auch für Fahrräder, deren Gebrauch ein gesteigertes Maß an Balance erfordere, womit gleichzeitig gehobene Anforderungen an den Gleichgewichtssinn zu stellen seien.


Darf die Straßenverkehrsbehörde Untersagungen für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge aussprechen?


Diese Frage stellte sich das Oberverwaltungsgericht Saarbrücken, nachdem der Betroffene gegen die Untersagung geklagt hatte.

Bei der Entscheidung wurde durch das Gericht erklärt, dass § 3 Absatz 1 Satz 1 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) die Behörde durchaus dazu ermächtigt, einzelnen Personen das Führen von Fahrzeugen oder Tieren zu untersagen. Wenn das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können, soll die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen jedenfalls nicht mehr gegeben sein.


Nachdem der Betroffene sich geweigert hatte, eine Untersuchung durchführen zu lassen, stellte nach der Behörde nun auch das Gericht fest, dass die Untersagung zu recht erfolgt war.


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Das Bayerische Oberverwaltungsgericht hatte in einer ähnlichen Angelegenheit zugunsten des Betroffenen entschieden (BayVGH 17.4.23, 11 BV 22/1234).

Nach Ansicht des Gerichts regele § 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung die Anforderungen an die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht hinreichend bestimmt und könne daher als Rechtsgrundlage für behördliche Untersagungen nicht herangezogen werden.


Insgesamt bleibt die Untersagung von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ein diskussionsbedürftiges und ergebnisoffenes Thema.


Weshalb die Fahrerlaubnis auch nach einer Alkoholfahrt auf dem Fahrrad entzogen werden kann, lesen Sie hier: https://www.kanzlei-skana.de/post/anordnung-einer-mpu-und-fahrerlaubnisentziehung-was-gilt-für-fahrradfahrer-nach-einer-alkoholfahrt


AZ: OVG Saarbrücken, Urteil vom 23.5.2025 – 1 A 176/23


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

 

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

 
 
 

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