top of page
Suche
  • AutorenbildRA Sven Skana

Nemo tenetur – Grundsatz im Zivilrecht: Keine Leistungen nach Brand

In einem wegweisenden Urteil vom 24. Mai 2023 (Aktenzeichen: 9 O 3254/21) hat das Landgericht Osnabrück eine Klage einer Insolvenzverwalterin gegen den Versicherer einer Restaurantbetreiberin abgewiesen. Die Klage forderte Leistungen aus einer bestehenden Sachversicherung nach einem verheerenden Feuer, das die Räumlichkeiten des Restaurants schwer beschädigte. Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten im Versicherungsverhältnis und beleuchtet den Grundsatz "nemo tenetur" im Kontext der Versicherungswelt.


Es war der 15. Januar 2018, als ein verheerendes Feuer die Inneneinrichtung eines Restaurants in Osnabrück in Schutt und Asche legte. Ein von der Versicherungsnehmerin beauftragter Sachverständiger bezifferte den Schaden auf rund 640.000 Euro. Besonders brisant war, dass der Verdacht einer vorsätzlichen Brandlegung im Raum stand. Trotz dieser Vermutung wurde im nachfolgenden Strafverfahren ein verdächtiger Dritter freigesprochen.


Die Betreiberin des Restaurants, die Versicherungsnehmerin, ließ ihren Versicherer unverzüglich über den Vorfall informieren. Dieser reagierte mit einem Katalog von 20 Fragen, die zur Aufklärung des Sachverhalts dienen sollten. Doch erst im August 2018, fast sieben Monate nach dem Brand, wurden diese Fragen beantwortet. Der Versicherer sah in dieser Verzögerung einen klaren Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten und lehnte daraufhin die Deckung des Schadens ab.


Keine Ausnahmen im Versicherungsverhältnis

Das Urteil des Landgerichts Osnabrück wies die Klage der Versicherungsnehmerin ab, da sie vorsätzlich ihren Pflichten nicht nachgekommen sei. Im Versicherungsverhältnis findet der Grundsatz "nemo tenetur" keine Anwendung, wonach niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Das Gericht betonte, dass der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist, bei der Aufklärung des Schadensfalls mitzuwirken, selbst wenn seine Antworten belastende Informationen enthalten könnten.

Das Gericht argumentierte, dass die unzureichende Beantwortung der Fragen durch die Versicherungsnehmerin bewusst und gezielt geschah, um den drohenden Verlust des Leistungsanspruchs zu minimieren. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Verdacht einer Brandlegung im Raum stand und Personen im näheren Umfeld der Versicherungsnehmerin untersucht wurden. Die Versicherungsnehmerin habe durch die unzureichenden Antworten versucht, den Umfang der Einstandspflicht des Versicherers zu beeinflussen.


Drohende Konsequenz des Schweigens

Das Urteil des Landgerichts Osnabrück verdeutlicht eindrücklich die Bedeutung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten im Versicherungsverhältnis. Die Abweisung der Klage aufgrund eines Verstoßes gegen diese Pflichten zeigt, dass mangelnde Kooperation mit dem Versicherer ernsthafte Konsequenzen haben kann. Es wird klar, dass der Grundsatz "nemo tenetur" im Versicherungsumfeld eine andere Bedeutung hat und Versicherungsnehmer dazu verpflichtet sind, bei der Aufklärung von Schadensfällen aktiv mitzuwirken. Dieses Urteil dient somit als Mahnung, die eigenen Pflichten im Versicherungsverhältnis ernst zu nehmen, um im Ernstfall nicht ohne Schutz dazustehen.


Az.: Landgericht Osnabrück, Urteil vom 24.05.2023 - 9 O 3254/21


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Haftung bei Auffahrunfall mit Fahrschulauto

Fahrschulwagen stellen im Straßenverkehr eine besondere Herausforderung dar. Den teils noch sehr unerfahrenen Fahrschülern unterlaufen in den Fahrübungen unter Umständen Fehler, auf die sich die übrig

bottom of page