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Rechtsanwalt Alkoholfahrt Bayern

Eine Alkoholfahrt kann in Bayern schwerwiegende Konsequenzen haben: Neben hohen Geldstrafen oder Fahrverboten drohen Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen. Abhängig von der Promillegrenze und den Umständen des Einzelfalls wird eine Alkoholfahrt entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt. Bereits ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – und selbst bei niedrigeren Werten können Strafen drohen, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen.


Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Alkoholfahrten in Bayern prüft die Rechtmäßigkeit der erhobenen Vorwürfe, hinterfragt die Beweislage (z. B. Alkoholmessungen, Polizeikontrollen) und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, Strafen zu mildern, einen Führerscheinentzug zu vermeiden oder Sperrfristen zu verkürzen. Darüber hinaus unterstützt der Anwalt auch bei der Vorbereitung auf eine mögliche MPU, die häufig nach einer Alkoholfahrt angeordnet wird. Dank seiner Erfahrung im Verkehrs- und Strafrecht sowie seiner Kenntnis der bayerischen Behördenpraxis kann ein Rechtsanwalt entscheidend dazu beitragen, die persönlichen und beruflichen Folgen einer Alkoholfahrt zu begrenzen.

 
 
 

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