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Rechtsanwalt P Schein Taxi Bayern

Der sogenannte P-Schein (Personenbeförderungsschein) ist in Bayern Pflicht für alle, die beruflich Fahrgäste befördern – etwa als Taxifahrer, Mietwagenfahrer, Chauffeur oder im Krankentransport. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dabei nicht nur die gesundheitliche Eignung und Fahrsicherheit, sondern auch die persönliche Zuverlässigkeit. Schon kleinere Einträge im Fahreignungsregister, Verkehrsverstöße oder strafrechtliche Auffälligkeiten können dazu führen, dass der P-Schein versagt oder entzogen wird. Für Betroffene bedeutet dies erhebliche berufliche Konsequenzen, da ohne P-Schein eine Tätigkeit im gewerblichen Personenverkehr nicht mehr möglich ist.


Ein erfahrener Rechtsanwalt für den P-Schein in Bayern unterstützt Betroffene bei Problemen mit der Fahrerlaubnisbehörde, legt Widerspruch gegen belastende Entscheidungen ein und vertritt Mandanten vor Gericht. Dabei geht es nicht nur um die Abwehr einer drohenden Entziehung, sondern auch um Fragen der Wiedererteilung oder die Abkürzung von Sperrfristen. Durch fundierte Kenntnisse im Fahrerlaubnisrecht und der bayerischen Behördenpraxis kann ein Anwalt maßgeblich dazu beitragen, dass Mandanten ihren P-Schein behalten oder schnellstmöglich zurückerlangen – und so ihre berufliche Existenz sichern.

 
 
 

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