top of page

Rechtsanwalt Personenbeförderungsschein Bayern

Der Personenbeförderungsschein ist für Taxi- und Mietwagenfahrer, Chauffeure sowie für bestimmte Krankentransporte in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. Wer diesen Schein beantragt oder verlängern möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen – unter anderem gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit und ein einwandfreies Führungszeugnis. Kommt es zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr, zu Einträgen im Fahreignungsregister oder zu strafrechtlichen Vorwürfen, droht die Entziehung oder Versagung des Personenbeförderungsscheins. Für Betroffene bedeutet dies oft den Verlust ihrer beruflichen Existenzgrundlage.


Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Personenbeförderungsschein in Bayern prüft behördliche Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit, legt Widerspruch ein und vertritt Mandanten vor Gericht. Er kann einschätzen, ob die Fahrerlaubnisbehörde zu streng vorgeht, und unterstützt bei der Durchsetzung von Rechten – sei es bei der Wiedererteilung des Scheins, der Abwehr einer Entziehung oder bei Fragen zur MPU. Gerade im gewerblichen Personenverkehr sind Erfahrung im Fahrerlaubnisrecht und genaue Kenntnis der bayerischen Behördenpraxis entscheidend, um Mobilität und berufliche Perspektiven zu sichern.

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Kommentare


Kanzlei für Verkehrsrecht, Strafrecht &

Verkehrswirtschaftsrecht

Sven Skana - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kurfürstendamm 167 - 168
Adenauer-Platz
10707 Berlin

Tel: 030 886 815 05

Fax: 030 886 815 06

oder

Ihr Dokument oder Ihren Behördenbescheid einfach per Smartphone über unser Kontaktformular hochladen  --->

© 2025 Sven Skana

SPRECH- & ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Sonntag 08.00 - 20.00  Uhr 

und

für Sie jederzeit erreichbar über

unser EXPRESS-Kontaktformular:

https://www.kanzlei-skana.de/team

bottom of page