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Bundesgerichtshof bestätigt Fortdauer der Untersuchungshaft im Reichsbürger- und QAnon-Komplex

Das Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Juli 2023 einen wegweisenden Beschluss gefällt, der die Fortdauer der Untersuchungshaft im Kontext der sogenannten Reichsbürger- und QAnon-Bewegung betrifft. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen AK 21-28/23 wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus erfüllt sind. Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die dringenden strafrechtlichen Verdachtsmomente im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die nach § 129a Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) auf die Begehung von Mord oder Totschlag abzielt.


Die Anwendung des § 129a StGB im Fall Reichsbürger- und QAnon-Bewegung:

Im Fall AK 21-28/23 geht es um einen Beschuldigten, der am 7. Dezember 2022 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen wurde. Ihm wird vorgeworfen, sich seit spätestens August 2022 an einer Vereinigung beteiligt zu haben, deren Zwecke und Tätigkeiten auf die Begehung von Mord oder Totschlag abzielten. Die Bewegung, zu der der Beschuldigte gehörte, hatte das erklärte Ziel, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland durch den Einsatz von Gewalt und militärischen Mitteln zu stürzen und durch eine eigene Staatsform zu ersetzen. Diese Ziele wurden im engen Kreis der Mitglieder ausgearbeitet und unterlagen strengster Geheimhaltung.


Aufbau und Struktur der Vereinigung

Die Bewegung etablierte eine hierarchische Struktur mit einem zentralen Gremium und einem militärischen Arm. Der Rat, vergleichbar mit einem Kabinett, war für die Ausarbeitung der neuen Staatsstrukturen verantwortlich. Ein militärischer Arm plante, im Falle eines Angriffs durch eine "Allianz" von außen die bestehenden staatlichen Institutionen mit Gewalt zu überwinden und die Macht zu übernehmen. Hierfür wurden Heimatschutzkompanien gebildet, die bewaffnet und kaserniert waren und den Auftrag hatten, nach dem vermeintlichen Angriff sämtliche verbliebenen Institutionen des demokratischen Rechtsstaates zu eliminieren.


Begründung für die Fortdauer der Untersuchungshaft

Der BGH begründete seine Entscheidung, die Untersuchungshaft fortzusetzen, mit einem dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten. Dieser Verdacht basierte auf umfangreichen Erkenntnissen des Bundeskriminalamts, Landeskriminalämtern und Verfassungsschutzbehörden. Telefonüberwachungen, Observationsmaßnahmen und Auswertungen von schriftlichen Kommunikationen bestätigten die ideologische Ausrichtung der Bewegung, ihre Ziele und bereits unternommene Aktivitäten.


Der BGH-Beschluss stellt ein wichtiges Instrument im Kampf gegen extremistische Vereinigungen dar. Die klare Begründung für die Fortdauer der Untersuchungshaft basierend auf umfangreichen Erkenntnissen verdeutlicht die Entschlossenheit der Justiz, extremistischen Bestrebungen konsequent entgegenzutreten. Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland fest verankert ist und extremistische Aktivitäten konsequent verfolgt werden.


Az.: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.07.2023-AK 21-28/23


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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