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Haftung flüchtender Autofahrer bei Verfolgungsjagd: Schaden am Streifenwagen zurechenbar

Verfolgungsjagden auf den Straßen führen oft zu rechtlichen Fragen bezüglich der Haftung bei entstandenen Schäden. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 24. Mai 2023 bringt hierzu Klarheit. Das Gericht hat entschieden, dass ein flüchtender Autofahrer auch für den Schaden an einem Polizeifahrzeug haftet, sofern die Fahrweise der Polizei angemessen war und die Beamten keine übermäßige Gefahr eingegangen sind.


Der Fall dreht sich um einen Autofahrer, der sich einer Verkehrskontrolle entzogen hatte und daraufhin von einem Streifenwagen verfolgt wurde. Die Verfolgung erstreckte sich von der Autobahn über eine Bundesstraße bis hin zu einer Kreisstraße. Der Flüchtende gelang es vorübergehend, außer Sichtweite der Polizei zu gelangen, jedoch endete seine Flucht abrupt, als er von der Kreisstraße abfuhr, eine Leitplanke durchbrach und auf einem Parkplatz zum Stillstand kam. Die Polizeibeamten erkannten das stehende Fahrzeug, bremsten ebenfalls abrupt ab, um den Fahrer zu stellen und eine Flucht zu Fuß zu verhindern. Hierbei geriet der Streifenwagen ins Schleudern und kollidierte ebenfalls mit der Leitplanke. Das Land Rheinland-Pfalz forderte daraufhin Schadensersatz in Höhe von rund 15.000 € von dem flüchtenden Autofahrer.


Haftung und Zurechnung

Das Landgericht Frankenthal entschied, dass der Schaden am Streifenwagen dem Fluchtverhalten des Autofahrers und somit dem Betrieb des Fluchtfahrzeugs zuzurechnen sei. Diese Zurechnungsgrenze sei erst erreicht, wenn die Verfolger sich in einer völlig unangemessenen Weise einer Gefahr aussetzen würden. In diesem Fall seien jedoch sowohl die Verfolgung als auch das abrupte Bremsmanöver angemessen gewesen, nachdem der Flüchtende auf dem Parkplatz lokalisiert wurde. Die Richter stellten fest, dass der Polizeibeamte ein gewisses Risiko beim Bremsen eingehen durfte, um das Ziel zu erreichen, den Flüchtenden festzunehmen.


Keine Rechtskräftigkeit

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal ist noch nicht rechtskräftig, da Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken eingelegt wurde. Diese Entscheidung verdeutlicht jedoch die rechtliche Sichtweise in Bezug auf die Haftung bei Verfolgungsjagden und unterstreicht die Zurechenbarkeit von Schäden, die während solcher Ereignisse an Fahrzeugen entstehen. Die Gerichte berücksichtigen dabei stets die angemessene Abwägung zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und dem gebotenen Verhalten der Strafverfolgungsbehörden.


Az.: Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 24.05.2023 - 1 O 50/22


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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