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Keine Reduzierung der Kostenpauschale in Verkehrsunfallsachen

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil aus dem Juni 2021 klargestellt, dass eine Reduzierung der Kostenpauschale eines Rechtsanwaltes in Höhe von 25 EUR nicht statthaft ist, bloß weil im digitalen Zeitalter geringere Kosten der Kommunikation herrschen.


Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Nach einem Verkehrsunfall, welcher sich Mitte September 2017 ereignet hatte, stritten sich die beiden Unfallbeteiligten über die Schadensersatzzahlung vor dem Landgericht Hannover. Im Prozess wurde auc

h über die vom Kläger geltend gemachte Kostenpauschale in Höhe von 25 EUR prozessiert.

Der Beklagte führte an, dass eine solche Pauschale im heutigen digitalen Zeitalter viel zu hoch angesetzt ist und aufgrund der gesunkenen Kosten der Kommunikation und der Möglichkeit des Versands von E-Mails & Informationen durch das Internet ein solcher Satz in den letzten Jahren zu reduzieren sei. Die Beweiserhebung ergab, dass dem Kläger Recht zugesprochen werden soll, dem Beklagten wurden demnach die 25 EUR der Kostenpauschale auferlegt.


Aufgrund dieses Umstandes zog er vor das Oberlandesgericht Celle, um über die Höhe der Kostenpauschale entscheiden zu lassen.

Die Richter des OLG sahen keine Veranlassung, die in dieser Region (und auch deutschlandweit übliche) Kostenpauschale in Höhe von 25 EUR abzuändern. Die Argumentation, dass mit der Reduzierung der Internetkosten auch die von der Pauschale abgedeckten Kosten sinken, ist nach Auffassung des Gerichtes als unzureichend erfasst. Es ist unzutreffend allgemein, in dieser Hinsicht von niedrigeren Kosten zu sprechen. Als Beispiel zählten die Richter die Fahrt mit dem beschädigten Fahrzeug zur Werkstatt auf. Zudem seien die Fahrten der Geschädigten zu ihren Anwälten üblich und sollen auch unter diese Pauschale fallen. Durch diese Wege entstehen Fahrtkosten, welche in den letzten Jahren nicht gefallen, sondern sogar aufgrund der hohen Benzinpreise weiter gestiegen sind. Zwar ist die Kommunikation durch die Digitalisierung vereinfacht worden, dennoch müsse bei solch einer Argumentation auch der betreibende Strom in die Rechnung miteinbezogen werden, welcher in den letzten Jahren auch eine Preiserhöhung erfahren hat. Zudem seien die Portokosten für das Versenden von Schriftsätzen gestiegen.


Des weiteren ergänzten die Richter, dass diese pauschalisierte Kostenschätzung dazu genutzt wird, den Parteien weitere mühevolle und unverhältnismäßige Streitereien über Kleinstpositionen zu ersparen. In einem Massengeschäft wie der Verkehrsunfallbearbeitung geht es um eine schnellstmögliche Abwicklung in Abwägung zur gerechten Interessenvertretung. Eine Pauschale erfüllt einen solchen Sinn und Zweck und ist dafür da, allgemeine Preisentwicklungen aus diesem Kostensektor zu erfassen und zwischen den Parteien zu verrechnen.



Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 16.06.2021 - 14 U 152/20 –


AdobeStockFoto-Nr.: 462413177


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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