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  • AutorenbildRA Sven Skana

Lebensgefährtin erhielt überdurchschnittliches Gehalt – Vorteilsannahme durch Bürgermeister von Fran

Das Landgericht Frankfurt am Main hat kurz vor Weihnachten ein brandaktuelles Urteil veröffentlicht, in welchem es die Vorteilsannahme durch den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt bestätigt und diesen zu einer Geldstrafe verurteilte.


Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Das Gericht aus Frankfurt am Main hat den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Peter Feldmann, wegen Annahme von Vorteilen in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 175 Euro verurteilt.

In der Hauptverhandlung, die an elf Tagen stattfand, stellte das Gericht fest, dass Feldmanns damalige Lebensgefährtin im Frühjahr 2014 ohne sachlichen Grund von einer Verantwortlichen des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) eine Stelle als Leiterin einer Kindertagesstätte angeboten bekam, zusammen mit einem übertariflichen Gehalt und der Überlassung eines Dienstwagens.


Einstellung war an die Stelle des Oberbürgermeisters geknüpft

Die Kammer kam zu dem Schluss, dass Feldmann Kenntnis von diesen Vorgängen hatte und dass die materiellen Vorteile auf seine Amtsstellung als Oberbürgermeister zurückzuführen waren. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die AWO Feldmann im Wahlkampf 2018 durch Spenden unterstützte und dass er im Gegenzug stillschweigend versprach, bei seiner Amtsführung die Interessen der AWO zu berücksichtigen.


Teil des erhaltenen Gehalts wurde vom Gericht eingezogen

Das Gericht ordnete außerdem die Einziehung von 5.989 Euro an, über die Feldmann Verfügungsbefugnis hatte und die seine damalige Lebensgefährtin von den Gehaltszahlungen der AWO auf ein Konto von Feldmann und ein Gemeinschaftskonto eingezahlt hatte.


Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.12.2022


AdobeStock Foto-Nr.: 526978624


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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