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Parkausweis unleserlich abgelegt: Amtsgericht Schwerin präzisiert Anforderungen an die Sichtbarkeit

In einem kürzlich ergangenen Urteil vom 08. Mai 2023 (Aktenzeichen: 35 OWi 83/23) hat das Amtsgericht Schwerin eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Ablage von Parkausweisen getroffen. Der Fall drehte sich um die Frage, ob die Ablage eines Parkausweises auf der Mittelkonsole eines Fahrzeugs den Anforderungen an die gute Lesbarkeit genügt.


In dem vorliegenden Fall hatte ein Fahrzeugführer sein Auto im November 2022 auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz in Schwerin abgestellt. Da der Parkausweis nicht erkennbar war, wurde ihm ein Bußgeld auferlegt. Der Fahrzeugführer erhob Einspruch und gab an, an diesem Tag einen Rollstuhlfahrer befördert zu haben. Der Parkausweis habe auf der Mittelkonsole des Fahrzeugs gelegen. Das Amtsgericht Schwerin wies den Einspruch des Fahrzeugführers ab. Es betonte, dass selbst wenn die Aussage des Betroffenen wahr sei, der Parkausweis dennoch nicht ausreichend lesbar abgelegt worden sei. Laut dem Gericht muss das Überwachungspersonal die komplette Parkerlaubnis ohne besondere Schwierigkeiten und Hilfsmittel durch einen Blick ins Fahrzeuginnere kontrollieren können. Eine gute Lesbarkeit sei dabei entscheidend.


Anforderungen an die Sichtbarkeit

Das Gericht führte weiter aus, dass die Platzierung des Parkausweises auf der Mittelkonsole eines Fahrzeugs nicht den Anforderungen an eine ausreichende Sichtbarkeit entspricht. Aufgrund des Abstands zu den Fenstern sei eine angemessene Lesbarkeit in einem solchen Fall nur mit erheblichem Aufwand und möglicherweise unter Verwendung von Hilfsmitteln möglich. Das Amtsgericht betonte, dass die Kontrolle der Parkerlaubnis ohne großen Zeitaufwand erfolgen muss und nicht mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sein darf.


Das Urteil des Amtsgerichts Schwerin hebt die Bedeutung der deutlichen Lesbarkeit von Parkausweisen hervor. Es verdeutlicht, dass die Ablage eines Parkausweises auf der Mittelkonsole nicht den Anforderungen an eine problemlose Kontrolle genügt. Autofahrer sollten sicherstellen, dass ihre Parkausweise so platziert werden, dass sie ohne Schwierigkeiten und Hilfsmittel lesbar sind. Diese Entscheidung trägt zur Klarheit und Konsistenz bei der Umsetzung von Parkregelungen bei und dient dem Schutz der Interessen von Schwerbehinderten.


Az.: Amtsgericht Schwerin, Urteil vom 08.05.2023 - 35 OWi 83/23


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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