Rückkehrpflicht und Betriebssitz bei Uber, Bolt und Fahrserviceanbietern angezweifelt durch LABO Berlin?
- RA Sven Skana

- 26. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Am Berliner Verwaltungsgericht sind aktuell viele Klagen gegen das LABO Berlin als Genehmigungsbehörde für Mietwagenzulassungen anhängig (sogenannter kleiner Personenbeförderungsschein, P-Schein).
Das LABO Berlin scheint gegen Uber und Bolt durchgreifen zu wollen und verweigert immer öfter die Erteilung beantragter Mietwagenbetriebsgenehmigungen – oder widerruft diese Genehmigungen auch immer häufiger. Selbst wenn viele Jahre beanstandungsfrei der Mietwagenbetrieb tätig war. So finden sich in unserer Kanzlei immer mehr hilfesuchende Uber und Boltfahrer, deren Betrieb akut gefährdet ist!
Was kann man dagegen tun? Oft geht es um Kleinigkeiten und schleppende Antragsbearbeitung – Anträge, die Ende 2024 gestellt wurden sind aus Erfahrung in unserer Anwaltspraxis oft heute noch nicht bearbeitet /genehmigt vom LABO Berlin.
Die Taxi-Branche scheint nach vielen Jahren der Umsatzeinbußen nun davon zu profitieren. Böse Zungen munkeln, das LABO Berlin würde den gebeutelten Taxi-Unternehmen jetzt helfen.
Derzeit rollt eine Klagewelle von Kleinunternehmern gegen das LABO: Mietwagenfirmen, die gegen versagte Genehmigungen, Widerrufe oder schleppende Antragsbearbeitungen Entscheidungen der Berliner Behörde vorgehen.
Das LABO prüft seit einiger Zeit nun genauer. Herumgemäkelt wird dabei meist am sogenannten Betriebssitz oder an der angeblichen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Rückkehrpflicht.
So sollen Anfang des Jahres 2025 schon cirka 110 Genehmigungen in Berlin widerrufen worden sein. Welches sind die Gründe? Ein Unternehmer meldet zum Beispiel ein Büro in einem Berliner Gewerbehof an – taucht dort selbst angeblich aber nie auf. Meist ist mit ein paar wackeligen Schrauben nur ein Briefkasten an die Wand des Gebäudes montiert. Das LABO Berlin nennt diese Kleinunternehmer sogenannte Geisterfirmen und schikaniert diese -aber leider auch andere, die sich an das Gesetz halten!
Als weiteren Monierungsgrund stürzt sich das LABO Berlin auch gern auf angebliche Verstöße gegen die Rückkehrpflicht. Mietwagenfahrer können rechtlich einwandfrei nur neue Aufträge annehmen, wenn sie vorher zum Betriebssitz zurückgekehrt waren.
Hierzu wertet nun das LABO GPS-Daten aus, führt Kontrollen durch und erkennt immer öfter Verstöße.
Rund 30 Prozent der gerichtlichen Verfahren sind allerdings auch erfolgreich. So mancher monierter Mangel lässt sich nämlich „reparieren“.
Hier bieten wir seit vielen Jahren gern unsere rechtliche Beratung an – in vielen Fällen erfolgreich und mit Lösungsansätzen, die das LABO Berlin im Einzelfall auch überzeugen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.
Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht


Kommentare