Uber-App rechtswidrig – geht LABO Berlin nun gegen Uber-Fahrer vor?
- RA Sven Skana

- 30. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
Die Uber-App leidet auch in Berlin an rechtlichen Problemen:
Durch ein brandaktuelles Urteil des Landgerichts Köln wurde nun entschieden, dass die App die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes umgeht. Dies führt dazu, dass die Nutzung der Uber-App für die Vermittlung von Fahrdiensten künftig allgemein untersagt sein soll.
Zusätzlich gibt es aber bereits – speziell in Berlin – eine bereits laufende Klagewelle von Uber-Unternehmern gegen das zuständige LABO Berlin, welches die Genehmigungen für Mietwagenunternehmen prüft und die P-Scheine dazu erteilt. So hat das LABO Berlin in letzter Zeit viele Mietwagengenehmigungen widerrufen, was dann zu einem Anstieg von Wartezeiten und Fahrpreisen für Kunden geführt hat.
Uber allerdings argumentiert dagegen, dass ihre App „nur“ Aufträge annehmen kann, wenn die Fahrer sich am Betriebssitz des Unternehmens befinden, was in der aktuellen Situation laut Gericht aber nicht ausreicht.
Das LABO Berlin scheint ohnehin gegen Uber und Bolt durchgreifen zu wollen und verweigert immer öfter die Erteilung beantragter Mietwagenbetriebsgenehmigungen – oder widerruft diese Genehmigungen auch immer häufiger.
Oft geht es da um Kleinigkeiten und schleppende Antragsbearbeitung – Anträge, die Ende 2024 gestellt wurden sind aus Erfahrung in unserer Anwaltspraxis oft heute noch nicht bearbeitet /genehmigt vom LABO Berlin.
Der Kernpunkt: Mietwagenfahrer dürfen Aufträge nur entgegennehmen, wenn sie am Betriebssitz des Unternehmens empfangen wurden – also wenn jemand aus dem Fahrbetrieb zum Zeitpunkt der Auftragsannahme tatsächlich im Büro des Betriebes sitzt und dort den Auftrag annimmt.
Eine ziemlich lebensfremde Betrachtungsweise im digitalen App-Zeitalter!
Uber erlaubt es aber Fahrern, Aufträge direkt auf deren Handy anzunehmen – auch ohne Umweg über die Zentrale am räumlichen Betriebssitz. Dies sieht das Gericht als angeblich „klar rechtswidrig“ an, da diese Praxis gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstößt.
Hier ist jetzt mit einer Klagewelle von Kleinunternehmern gegen das LABO Berlin zu rechnen – die Kölner Entscheidung gilt zunächst nur für Köln und ist rechtlich zweifelhaft, da auch das Recht auf freie und ungefährdete Berufsausübung nicht genügend berücksichtigt sein dürfte.
Hier bieten wir seit vielen Jahren rechtliche Beratung an – in vielen Fällen erfolgreich und mit Lösungsansätzen, die das LABO Berlin im Einzelfall auch überzeugen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.
Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht


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