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  • AutorenbildSimon Eberherr

Verkehrsunfall mit Fußgängerin: Haftungsquote und Verkehrssicherungspflicht

In einem aktuellen Urteil des OLG Saarbrücken aus dem Mai 2023 wurde über einen Verkehrsunfall entschieden, bei dem eine Fußgängerin im Dunklen von einem Auto erfasst wurde. Der Unfall ereignete sich in Saarbrücken im November 2018.


Die damals 64-jährige Klägerin war als Fußgängerin auf dem Weg zur Bushaltestelle, als sie versuchte, die Saarbrücker Straße zu überqueren. Dabei wurde sie von einem von rechts kommenden Opel Corsa erfasst, den die Beklagte fuhr. Die Beklagte hatte die Fußgängerin, die noch etwa einen Meter vom gegenüberliegenden Fahrbahnrand entfernt war, nicht rechtzeitig wahrgenommen, da die Dämmerung bereits eingetreten war. Die Klägerin erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste aufgrund dessen dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen in einem Pflegeheim untergebracht werden.


Die Kfz-Versicherung der Beklagten erkannte vorgerichtlich eine Haftungsquote von 1/3 an. Die Klägerin hingegen forderte eine Haftungsquote von 70 % von den Beklagten. In erster Instanz entschied das Landgericht, dass die Beklagten der Klägerin zusätzlich zu den bereits regulierten Schadensbeträgen 2/3 der vergangenen und zukünftigen Schäden erstatten müssen, sofern diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegangen sind.


Die Berufung der Beklagten hatte vor dem OLG Saarbrücken keinen Erfolg. Das Gericht betonte, dass ein Kraftfahrer, der einen Fußgänger erkennen kann, aber diesen dennoch vor dem Zusammenstoß nicht bemerkt, nicht darauf vertrauen darf, dass der Fußgänger sich verkehrsgerecht verhalten wird. Mit dieser Begründung bestätigte das OLG Saarbrücken die Haftungsquote von 2/3 zu Lasten der Beklagten. Die Haftungsquote spielt in Verkehrsunfallfällen eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Schadensersatzanspruchs. Sie bestimmt den Anteil, den der Unfallverursacher für den entstandenen Schaden tragen muss. Im vorliegenden Fall wurde die Haftungsquote von 2/3 zu Lasten der Beklagten festgelegt. Dies bedeutet, dass sie 2/3 der materiellen und immateriellen Schäden der Klägerin übernehmen müssen.



Beachtung der Verkehrssicherungspflicht ausschlaggebend

Das Urteil des OLG Saarbrücken betont auch die Verkehrssicherungspflicht des Kraftfahrers. Dies bedeutet, dass ein Kraftfahrer die gebotene Sorgfalt im Straßenverkehr einhalten muss, um Unfälle zu verhindern. In diesem Fall hätte die Beklagte als Kraftfahrerin die Fußgängerin erkennen können und darauf vertrauen müssen, dass diese sich verkehrsgerecht verhält. Da dies nicht der Fall war, wurde die Haftungsquote zu ihren Lasten festgelegt.


Das Urteil des OLG Saarbrücken verdeutlicht die Bedeutung der Haftungsquote bei Verkehrsunfällen und die Verkehrssicherungspflicht des Kraftfahrers. Eine korrekte Festlegung der Haftungsquote gewährleistet einen gerechten Schadensersatz für die Geschädigten. Zudem erinnert das Urteil daran, dass Kraftfahrer stets die gebotene Sorgfalt im Straßenverkehr walten lassen müssen, um Unfälle zu vermeiden.


Az.: OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.05.2023 – 3 U 4/23


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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