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Beschleunigungsgebot verletzt: OLG Frankfurt hebt außer Vollzug gesetzte Haftbefehle auf

Das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat sich am 19. Juli 2023 mit diversen Haftbefehlen auseinandersetzen müssen. Es handelte sich um ein Verfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln. Die Entscheidung des OLG hat wichtige Konsequenzen für den Grundsatz der Beschleunigung von Strafverfahren und die Rechte der Angeklagten.


Der Beschluss fußt auf folgendem Sachverhalt:

Die Entscheidung betrifft einen Fall, in dem fünf Angeklagte der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beschuldigt werden. Die Angeschuldigten sollen 110 kg Kokainzubereitung aus Brasilien über den Frankfurter Flughafen eingeschmuggelt haben. Aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Frankfurt am Main befanden sich die Angeklagten seit November 2022 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft erhob im April 2023 Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main.


Das Landgericht hatte die Haftbefehle unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, da eine Terminierung des Verfahrens frühestens im Januar 2024 erfolgen könne. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hob die Haftbefehle aufgrund einer Verletzung des Beschleunigungsgebots auf. Obwohl ein dringender Tatverdacht bestehe, sei der von der Strafkammer avisierte Beginn der Hauptverhandlung im Januar 2024 eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Die übliche Zeitspanne zwischen Eröffnungsreife und Hauptverhandlung von drei Monaten würde hier um das Doppelte überschritten. Das OLG betonte, dass die internen Unstimmigkeiten zwischen dem Präsidium des Gerichts und der Kammer bezüglich deren Belastungssituation nicht zu Lasten der Angeklagten gehen dürfen, da sie die absehbare Verzögerung nicht zu vertreten hätten.


Rechte des Angeklagten werden dadurch geschützt

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hebt die außer Vollzug gesetzten Haftbefehle im Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln aufgrund einer Verletzung des Beschleunigungsgebots auf. Obwohl ein dringender Tatverdacht besteht, dürfen Verzögerungen im Strafverfahren nicht zu Lasten der Angeklagten gehen. Die Entscheidung des OLG betont die Bedeutung des Beschleunigungsgebots für einen fairen und zügigen Prozess, welches im obigen Fall nicht ausreichend eingehalten wurde.

Az.: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.07.2023 - 1 Ws 225-229/23


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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