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BGH zur Hinnahme einer Falschaussage vor Gericht

Am 7. Dezember 2022 hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Urteil in einem Fall schwerer Brandstiftung verkündet. Der Angeklagte hatte in erster Instanz vor dem Landgericht eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren erhalten. Der BGH bestätigte das Urteil, hob es jedoch teilweise auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück.


Das Urteil beruht auf folgendem Sachverhalt:

Der Angeklagte hatte in dem Verfahren vor dem Landgericht gestanden, eine Brandstiftung in einem leerstehenden Gebäude begangen zu haben. Dabei hatte er laut Anklage einen erheblichen Sachschaden in Höhe von rund 200.000 Euro verursacht. Der Angeklagte hatte keine plausible Erklärung für seine Tat abgegeben und auch kein Geständnis abgelegt.


Besonderheit bei der Strafzumessung

Eine Besonderheit des Falls lag in der Strafzumessung. Das Landgericht hatte in seiner Urteilsbegründung die "Initiierung bzw. jedenfalls die Hinnahme von Falschaussagen" durch den Zeugen S. und den Bruder des Angeklagten zulasten des Angeklagten berücksichtigt. Diese Strafschärfung wurde vom BGH bestätigt, da der Bruder des Angeklagten selbst angegeben hatte, seine (falsche) Aussage auf Bitten des Angeklagten gemacht zu haben.


Für den Zeugen S. konnte eine solche Einflussnahme nicht nachgewiesen werden. Allerdings stellte der BGH klar, dass die bloße Hinnahme einer Falschaussage keinen Strafschärfungsgrund darstellt, da der Angeklagte kein Garant der staatlichen Rechtspflege ist. Dennoch konnte der BGH ausschließen, dass das Landgericht ohne diesen Rechtsfehler auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte. Der Senat konnte aufgrund der im Übrigen rechtsfehlerfreien strafschärfenden Berücksichtigung des Prozessverhaltens des Angeklagten sowie der sonstigen Strafzumessungsgründe eine angemessene Strafe gewährleisten.


Das Urteil des BGH im Fall schwerer Brandstiftung zeigt, dass die Strafzumessung ein komplexes Thema ist, das von vielen Faktoren abhängt. Die Berücksichtigung von Strafschärfungs- und Strafmilderungsgründen ist dabei eine wichtige Aufgabe für die Gerichte, um eine angemessene Strafe zu finden. Im vorliegenden Fall konnte der BGH eine rechtsfehlerfreie Strafzumessung bestätigen und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückweisen, um dennoch ein abschließendes, gerechtes Urteil zu ermöglichen.


BGH, Beschl. v. 07.12.2022 – 5 StR 271/22

AdobeStock Foto-Nr.: 270696355


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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