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Fahrverbot wegen Handynutzung: Ist lebenslang wirklich gerechtfertigt?

In diesem Artikel geht es um ein kontroverses Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, welches sowohl kartellrechtliche als auch verkehrsrechtliche Konsequenzen mit sich brachte. Ein Busfahrer sah sich mit einer lebenslangen Fahrersperre konfrontiert, weil er während seiner Fahrt sein Handy nutzte.


Am 21. August 2023 fällte der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein bedeutendes Urteil. Darin entschied das Gericht, dass die von der A-Verkehrs­gesellschaft mbH gegen den Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre aufgrund der Handynutzung unverhältnismäßig und daher rechtswidrig ist.


Im Detail ging es um folgende Konstellation:

Ein Busfahrer, der für ein privates Busunternehmen arbeitete, wurde von der A-Verkehrsgesellschaft mbH, einem wichtigen Akteur im Nahverkehr, mit einer lebenslangen Sperre belegt. Der Grund: Die Nutzung seines Handys während einer Fahrt. Ein Fahrgast filmte diese Handlung und informierte die Beklagte. Infolgedessen verlor der Busfahrer nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch die Perspektive auf eine neue Anstellung im Nahverkehr.


Der Busfahrer klagte vor dem Landgericht Köln gegen die lebenslange Sperre. Er argumentierte, dass die Beklagte ihre Marktmacht missbrauche und er keine Arbeitsstelle als Busfahrer im Nahverkehr in erreichbarer Entfernung finde. Die Beklagte, ihrerseits, behauptete, keine marktbeherrschende Stellung zu haben, und betonte die Gefährlichkeit der Handynutzung während der Fahrt. Das Landgericht Köln gab der Klage teilweise statt und verhängte eine fünfjährige Sperre.


Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf kam zu dem Schluss, dass die lebenslange Sperre des Busfahrers ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sei. Die Beklagte, die im Nahverkehr einen dominierenden Marktanteil hatte, habe den Busfahrer unverhältnismäßig behindert. Sowohl die lebenslange Sperre als auch die vom Landgericht Köln verhängte fünfjährige Sperre seien unangemessen.


Die Verbindung zum Verkehrsrecht

Dieses Urteil wirft wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht auf. Insbesondere geht es um die Verhältnismäßigkeit von Strafen für Verkehrsverstöße. Die Straßenverkehrsordnung sieht bei verbotener Handynutzung während der Fahrt in der Regel ein Fahrverbot von drei Monaten vor. Die lebenslange Sperre, die in diesem Fall verhängt wurde, erscheint in diesem Kontext überzogen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf betont, dass selbst bei schweren Verkehrsverstößen die Strafe im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen muss. Eine lebenslange Sperre ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des Fahrers besonders schwerwiegend ist und eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. In diesem Fall war das jedoch nicht gegeben.


Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf unterstreicht die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit bei der Verhängung von Fahrverboten. Es stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar und zeigt, dass Strafen im Verkehrsrecht sorgfältig abgewogen werden müssen. Das Urteil könnte auch die Praxis der Verkehrsunternehmen bei der Bestrafung von Fehlverhalten ihrer Fahrer beeinflussen. Die Auswirkungen dieses Urteils auf zukünftige Fälle und die Rechtsprechung im Bereich des Verkehrsrechts werden genau beobachtet. Es könnte dazu beitragen, die Rechte von Busfahrern und die Verhältnismäßigkeit von Strafen in diesem Bereich zu schützen.


Az.: Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2023 - VI-6 U 1/23 –


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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