Fahrverbot trotz Bußgeldverfahren von über zwei Jahren Dauer
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat im Juli 2022 eine weitere Entscheidung zur Zeitkorrelation zwischen der Tatbegehung und der...
Fahrverbot trotz Bußgeldverfahren von über zwei Jahren Dauer
Ausnahme vom Fahrverbot für Fahrzeuge der Bundeswehr – unzulässig
Der Mitzieheffekt an der Ampel – Bei qualifiziertem Rotlichtverstoß dennoch Fahrverbot
Wertgrenze für Fahrerlaubnisentzug: Bedeutender Schaden von mindestens 1.500 EUR
Absehen von einem Fahrverbot – Es bedarf tragfähiger Feststellung der besonderen Härte
Rotlichtverstoß – verkehrsbedingten Haltens in der Rotphase + danach Weiterfahrt = Verstoß
Eigenverletzungen des Betroffenen führen zu genauer Begründungspflicht der Fahrverbotsverhängung
Kein Fahrverbot bei zu großem Zeitabstand zwischen Begehung der OWi und deren Ahndung
Entfällt das Fahrverbot wegen langem Zeitablauf, entfällt auch die Erhöhung der Geldbuße