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Erzieherischer Zweck im Vordergrund: OLG Frankfurt am Main hebt Fahrverbot nach langem Verfahren

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Beschluss vom 24. Juli 2023 (Aktenzeichen: 3 Ss OWi 1316/22) eine bedeutsame Entscheidung hinsichtlich der Verhängung von Fahrverboten getroffen. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Fahrverbot trotz einer längeren Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren noch gerechtfertigt ist, wenn der Betroffene sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat.


Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main beruht auf einem Fall, in dem ein Betroffener wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot belegt wurde. Die Tat datiert zurück auf den 21. Oktober 2019, während das Urteil erst am 19. Juli 2022 ergangen ist. Der Betroffene legte gegen dieses Urteil form- und fristgerecht Rechtsbeschwerde ein und rügte sowohl formelle als auch materielle Rechtsverletzungen.


Der Beschluss des Oberlandesgerichts enthält eine tiefgehende Analyse des Falles. Das Gericht hob den Rechtsfolgenausspruch des vorangegangenen Urteils auf und betonte dabei, dass ein Fahrverbot grundsätzlich gerechtfertigt sein kann, auch wenn die Tat lange zurückliegt. Dabei spiele es eine entscheidende Rolle, dass die Verzögerung nicht dem Betroffenen anzulasten ist und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat. Die Erziehungsfunktion des Fahrverbots stehe im Vordergrund, und eine Verhängung könne bei langer Verfahrensdauer allein oder zusammen mit anderen Umständen als nicht mehr geboten angesehen werden.


Erzieherischer Zweck der Sanktion ausschlaggebend

Das Gericht fand jedoch einen entscheidenden Erörterungsmangel im vorherigen Urteil. Es wurde bemängelt, dass das Amtsgericht in seinen Urteilsgründen nicht ausreichend erörtert hat, ob das Fahrverbot nach so langer Zeit überhaupt noch seinen erzieherischen Zweck erfüllen kann. Die gebotene Gesamtabwägung zwischen Verfahrensdauer und Fahrverbotszweck wurde nicht ausreichend durchgeführt. Die Aufhebung des Fahrverbots beruht somit auf diesem Mangel.


Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main betonten die Bedeutung des erzieherischen Charakters von Fahrverboten. Es zeigt auf, dass bei langer Verfahrensdauer und einem verkehrsgerechten Verhalten des Betroffenen eine Verhängung eines Fahrverbots nicht mehr zwingend erforderlich sein könnte. Die klare Erörterung der Gründe für oder gegen ein Fahrverbot ist von großer Bedeutung für die Rechtssicherheit.


Az.: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 24.07.2023 - 3 Ss OWi 1316/22


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht







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