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E-Scooter und Alkohol: Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentziehung - Eine Ausnahme, die Sinn macht

Das Landgericht Osnabrück hat ein Urteil aus dem August 2023 veröffentlicht, das eine ungewöhnliche Wendung in einem Trunkenheitsfahrt-Fall mit einem E-Scooter aufzeigt. Obwohl die Trunkenheitsfahrt normalerweise den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat, hat das Gericht hier ein fünfmonatiges Fahrverbot als angemessene Sanktion festgelegt.


Es handelte sich um folgenden Sachverhalt:

Am 17. August 2023 erging ein Urteil des Landgerichts Osnabrück, das die übliche Praxis bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern in Frage stellt. Ein Mann, der lediglich 150 Meter mit einem E-Scooter gefahren war und dabei alkoholisiert war, wurde nicht die Fahrerlaubnis entzogen, sondern erhielt stattdessen ein fünfmonatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe. Hier kam es zu einer bemerkenswerten Abweichung von der üblichen Praxis.


Das Amtsgericht Osnabrück hatte erstinstanzlich auf die Entziehung der Fahrerlaubnis verzichtet und stattdessen ein fünfmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, beschränkte jedoch das Rechtsmittel auf den Rechtsfolgenausspruch. Das Landgericht Osnabrück bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Dabei betonte der Vorsitzende Richter, dass in der Rechtsprechung normalerweise bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies sei der Regelfall. Eine Ausnahme könne nur unter sehr strengen Voraussetzungen gemacht werden.


Die Ausnahme im Detail

Im vorliegenden Fall sah das Gericht eine solche Ausnahme gegeben. Der Angeklagte plante lediglich eine extrem kurze Fahrtstrecke von etwa 150 Metern mit dem E-Scooter. Außerdem zeigte er Reue für sein Verhalten, entschuldigte sich und unternahm Schritte zur Rehabilitation. Er nahm an einem verkehrspädagogischen Seminar teil und konnte medizinische Gutachten vorlegen, die belegten, dass er in den letzten Monaten keinen Alkohol konsumiert hatte. Das Landgericht Osnabrück war der Ansicht, dass der Angeklagte nunmehr geeignet sei, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Die verhängte Geldstrafe und das Fahrverbot wurden als tat- und schuldangemessen erachtet.


Das Fazit dieser besonderen Entscheidung

Dieses Urteil des Landgerichts Osnabrück wirft ein Licht auf die Bedeutung von Ausnahmen im Kontext von Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern. Es zeigt, dass die Gerichte individuelle Umstände berücksichtigen können, um gerechtere Sanktionen zu verhängen. Dennoch ist zu beachten, dass dies eine Ausnahme von der Regel ist und sehr hohe Anforderungen an die Ausnahmesituation gestellt werden.

Die Entscheidung des Gerichts könnte zukünftige Fälle beeinflussen und dazu beitragen, eine ausgewogenere Herangehensweise bei der Bestrafung von Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern zu etablieren. Es bleibt jedoch abzuwarten wie es sich auf die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auswirken wird.


Az.: Landgericht Osnabrück, Urteil vom 17.08.2023 - 5 NBs 59/23 –


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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