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  • AutorenbildRA Sven Skana

Hassrede – der sogenannte „Cophunter“ wurde vor dem Amtsgericht verurteilt

Aktualisiert: 29. Nov. 2022

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat im September 2022 einen 56 – Jährigen zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt, da dieser öffentlich zur tödlichen Jagd auf Polizisten aufgerufen hat und auf Facebook selbst als der „Cophunter“ berühmt wurde.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat das Urteil aufgrund folgenden Sachverhaltes gefällt:

Der Mann hatte Anfang Februar dieses Jahres zwei selbstgedrehte Videos auf seinem öffentlichen Facebook-Profils hochgeladen und damit die Gründung eines „Cophunter“-Vereines beworben, welcher zur Jagd und Tötung von Polizisten als neuen Sport aufrufen soll. In diesen Videos sowie auf der Info-Seite der Facebook-Gruppe bot er an, Polizisten gegen eine Gebühr von ca. 500 EUR auf einen Feldweg zu locken, wo Sie dann „ohne Augenzeugen“ erschossen werden können. Er bot sogar ein Premium-Paket für 150.000 EUR an, mit welchem eine Hundertschaft von Polizisten aus einem Hubschrauber beschossen werden könnte.


Neben diesen perfiden Angeboten habe er sich in seiner Gruppe öfter über zwei getötete Polizisten bei Kusel ausgelassen. Dies ging sogar so weit, dass er der heimatnahen Polizeiwache E-Mails schrieb und die zwei getöteten Polizisten als „abgeknallte Pfälzer Ratten“ verunglimpfte.


„Cophunter“ zeigte in der Hauptverhandlung Reue

Im Finale der Hauptverhandlung entschuldigte sich der Angeklagte nochmals und betonte, dass es sich hier um einen „Unsinn“ gehandelt habe. Er selbst tue keinem Menschen was und habe nicht damit gerechnet, dass er mehr als zehn Follower mit seinen Materialien und Aufrufen erreichen würde. Seine Verteidigung plädiert auf inszenierte Comedy und Satire, dies sieht der Vorsitzende Richter jedoch anders.

Zudem war der Angeklagte bereits 23x vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung und Trunkenheit am Steuer. Nach Aussage der psychiatrischen Sachverständigen Anette Korte ist der Angeklagte voll schuldfähig. Bei ihm liege eine Persönlichkeitsstörung „mit narzisstischen und paranoiden Anteilen“ vor. Er sei aber trotzdem in der Lage, sich anzupassen, und verfüge über Realitätskontrolle. Die Schuld gebe er immer anderen, von der Polizei habe er sich schon seit langem ungerechtfertigt behandelt gefühlt.


Amtsgericht Idar-Oberstein, Az.: 304 C 144/21


AdobeStock-FotoNr.: 232436933


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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