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Neue Schadensgrenze im Verkehrsrecht: LG Dresden erhöht Wert für bedeutenden Schaden

In einem aktuellen Beschluss vom 15. September 2023 hat das Landgericht Dresden (Aktenzeichen: 17 Qs 77/23) eine wichtige Änderung im Verkehrsrecht in einem Urteil verankert. Es geht um die Schadensgrenze, bei deren Überschreitung einem Fahrer nach § 69 Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) die Fahrerlaubnis entzogen wird. Diese Regelung betrifft weitgehend Fälle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB.


Wie auch im vorliegenden Fall:

Es kam zu einer typischen Unfallkonstellation im Stadtkreis Leipzig. Auf einem Parkplatz kam es zu einem „Rempler“ bei einem Ausparkmanöver, daraufhin entfernte sich der Schadensverursacher unerlaubt vom Unfallort. Streitfrage war nun, ob bereits ein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 StGB vorlag.


Der „bedeutende Schaden“

Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass der Fahrer ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nach Absatz 2 Nr. 3 der Vorschrift ist der Täter in der Regel als ungeeignet anzusehen, wenn er bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort weiß oder wissen kann, dass an fremden Sachen ein "bedeutender Schaden" entstanden ist.

Bis zu dieser Entscheidung lag es im Ermessen der Gerichte, die konkrete Schadenshöhe festzulegen, da der Gesetzgeber hier keine genaue Summe vorgab. Richter sollten basierend auf den Umständen des Falls entscheiden, wann ein Schaden als "bedeutend" einzustufen ist. Verschiedene Gerichte und Bundesländer hatten ihre eigenen Schwellenwerte festgelegt.


Im vorliegenden Fall führte das Amtsgericht Dresden an, dass die allgemeine Praxis von etwa 1.300 EUR bis 1.500 EUR als bedeutsam anzusehen sei, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, einschließlich der des Oberlandesgerichts Dresden. Allerdings hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass die allgemeine Preis- und Einkommensentwicklung zu berücksichtigen ist. Daher zog es damals erst ab 1.300 EUR die Grenze für einen "bedeutenden Schaden".


Die Argumentation der „neuen Grenze“

Das Landgericht Dresden hat angesichts der fortgeschrittenen Inflation und der steigenden Lebenshaltungskosten beschlossen, die Schadensgrenze auf (derzeit) nicht weniger als 1.800 EUR anzuheben. Die Entscheidung stützt sich auf statistische Daten, die die erhebliche Teuerungsrate in Deutschland verdeutlichen. Im Januar 2023 betrug die Teuerungsrate 8,7 %, während sie im Jahr 2022 bei 7,9 % lag. Im Jahr 2021 waren es 3,1 % und im Jahr 2020 0,5 %.


Die Berechnung dieser neuen Schadensgrenze erfolgte durch eine schrittweise Erhöhung des Basiswerts von 1.500 EUR, der aus dem Jahr 2019 stammt. Unter Berücksichtigung der Jahresteuerungsraten in den Jahren 2020 bis 2023 ergibt sich eine Grenze von 1.800 EUR. Alternativ kann die Erhöhung der Grenze von 1.300 EUR, wie sie 2005 vom Oberlandesgericht Dresden erkannt wurde, in Betracht gezogen werden. Bei schrittweiser Anpassung an die Jahresteuerungsraten ergibt sich ebenfalls ein Wert von 1.800 EUR.


Die Auswirkungen

Das Urteil des Landgerichts Dresden im Fall 17 Qs 77/23 hat wichtige Auswirkungen auf das Verkehrsrecht. Es erhöht die Schadensgrenze für die Entziehung der Fahrerlaubnis in Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort auf 1.800 EUR. Diese Entscheidung berücksichtigt die gestiegene Teuerungsrate und die Preisentwicklung und spiegelt die Realität der steigenden Lebenshaltungskosten wider. Fahrer müssen nun verstärkt auf die Schadenshöhe bei Unfällen achten, da ein "bedeutender Schaden" zur heutigen Zeit schnell erreicht werden kann und demnach strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringt (wenn dieser nicht ordnungsgemäß gemeldet wird).


Az.: LG Dresden, Beschl. v. 15.09.2023 – 17 Qs 77/23


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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