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Rechtsfahrgebot in Deutschland nicht beachtet – Fahrlässigkeit?

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte eine Revision im Strafverfahren in Bezug auf eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung zu führen. Nachdem ein Mann sieben Wochen lang in Thailand im Urlaub war und sich dort an den Linksverkehr gewöhnt hat, kam es nach seiner Rückkehr nach Deutschland zu einem Unfall, da er auf deutschen Straßen das Rechtsfahrgebot nicht einhielt und demnach mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf der linken Spur kollidierte. Das OLG hält den Unfall nach der Gewöhnung an das andere Verkehrssystem zwar als unachtsam, jedoch erfüllt dies nicht den Tatbestand der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung.


Der Beschluss beruht auf folgendem Sachverhalt:

Ein Mann, der gerade von einem siebenwöchigen Urlaub in Thailand zurückgekehrt war, wurde vom Amtsgericht Rockenhausen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Er fuhr mit seinem Auto von Winnweiler nach Ramstein und vergaß, dass in Deutschland anders als in Thailand Rechtsverkehr herrscht. In nur zwei bis drei Minuten kollidierte er frontal mit einem entgegenkommenden Auto, wodurch dessen Fahrerin und Beifahrer verletzt wurden. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen gegen den Mann und entzog ihm zudem die Fahrerlaubnis. Es wurde ihm verboten, eine neue Fahrerlaubnis innerhalb von acht Monaten zu beantragen. Das Landgericht Kaiserslautern bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.


Das Pfälzische Oberlandesgericht stellte jedoch fest, dass das rücksichtslose Handeln bei einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung ein konkretes Bewusstsein und das Nichteinhalten von Pflichten oder eine gleichgültige Haltung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern voraussetze. Der Angeklagte wurde jedoch nicht wegen bewusster Verletzung seiner Pflichten oder gleichgültiger Haltung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verurteilt, sondern aufgrund von Unachtsamkeit. Daher konnte er nicht für rücksichtslos befunden werden. Das Gericht entschied, dass er wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig war, jedoch nicht wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung. Das Landgericht muss nun eine neue Entscheidung im Fall treffen.


Az.: Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschl. v. 28.11.2022, Az. 1 OLG 2 Ss 34/22


AdobeStock Foto-Nr.: 233312087


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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