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Rechtswidrige Selbsthilfe gegen "Klimakleber": Fahrerlaubnisentzug als mögliche Folge

In der aktuellen Debatte um Klimaaktivisten und deren Aktionen, insbesondere dem sogenannten "Klimakleben", entstehen nicht nur hitzige Diskussionen, sondern auch rechtliche Fragestellungen. Die Frage, ob sich Verkehrsteilnehmer durch Selbsthilfe gegenüber Klimaaktivisten strafbar machen können und inwiefern dies zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen könnte, beschäftigt die rechtliche Landschaft. Dr. Pepe Schladitz beleuchtet dieses brisante Thema in seinem Artikel.


Selbsthilfe als Reaktion auf Klimaaktionen

Klimaproteste, darunter das "Klimakleben" – das Blockieren von Verkehrswegen als Protestaktion – führen zu zunehmender Frustration bei betroffenen Verkehrsteilnehmern. Manche Autofahrer sehen sich provoziert und reagieren mit Selbsthilfe. Diese Selbsthilfe kann jedoch in Straftaten gegenüber den Klimaaktivisten resultieren, was bisher kaum diskutierte Konsequenzen nach sich ziehen könnte, wie Dr. Pepe Schladitz erläutert.


Gewalttätige Handlungen gegen Klimaaktivisten werden von Gerichten gemäß der "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs (BGH) als Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestands (§ 240 Abs. 1 StGB) betrachtet. Hierbei wird die Schwelle für Gewalt überschritten, wenn die Blockadeaktionen als physische Sperre wirken. Dies kann dazu führen, dass sich Verkehrsteilnehmer nicht nur strafbar machen, sondern auch ihr Recht zur Notwehr verlieren.


Rechtswidrige Selbsthilfe und Fahrerlaubnisentzug:

Der Artikel beleuchtet die Frage, ob solche gewalttätigen Handlungen eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nach sich ziehen könnten. Der Autor betont, dass dies ein gravierender Eingriff in grundrechtliche Positionen ist und daher restriktiv gehandhabt werden sollte. Nicht jede Straftat kann als Anlass für einen Fahrerlaubnisentzug dienen, sondern die Tat muss ein deutliches Symptom für gefährliches Fehlverhalten im Straßenverkehr sein.


Zudem betont der Artikel die Komplexität der rechtlichen Bewertung solcher Fälle. Er verdeutlicht, dass die Frage der Rechtmäßigkeit der Selbsthilfe gegenüber Klimaaktivisten nicht mit einem simplen Sprichwort abgetan werden kann. Stattdessen skizziert er verschiedene rechtliche Perspektiven und Risiken, die sich für Verkehrsteilnehmer ergeben könnten, die sich gewalttätig gegen Klimaaktivisten zur Wehr setzen.


Abschließend betont der Autor, dass die Debatte um Selbsthilfe gegenüber Klimaaktivisten und die möglichen Konsequenzen, darunter der Fahrerlaubnisentzug, eine komplexe Angelegenheit ist. Die rechtliche Beurteilung hängt von vielen Faktoren ab, darunter der Schwere der Straftaten und der Gefahr für den Straßenverkehr. Eine sachliche Diskussion und eine angemessene rechtliche Beurteilung sind daher notwendig, um zu einem ausgewogenen Ergebnis zu gelangen.


Quelle: Rechtswidrige Selbsthilfe gegen "Klimakleber": Entziehung der Fahrerlaubnis nach Gewalt gegen Klimaaktivisten? . In: Legal Tribune Online, 21.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52309/ (abgerufen am: 21.08.2023 )


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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