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Unbewusste Drogeneinnahme – Sehr hohe Hürde für Glaubhaftmachung einer solchen Behauptung

Aktualisiert: 29. Nov. 2022

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat sich brandaktuell im August 2022 mit der Frage der Konsequenzen einer unbewussten Drogeneinnahme beschäftigt und einen Beschluss veröffentlicht, welcher diese Frage weitgehend gerichtlich konkretisieren soll. Nach Ansicht der Richter ist eine solche Behauptung möglich und unter Umständen auch ernsthaft verwertbar, jedoch muss zuvor ein in sich schlüssiger und von der ersten Einlassung an widerspruchsfreier Darlegungsablauf geschildert werden, welcher den behaupteten Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt.


Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein Fahrzeugführer ist in eine Verkehrskontrolle geraden. In dieser haben die Beamten drogentypische Ausfallerscheinungen wahrgenommen und daraufhin einen Drogenschnelltest durchgeführt, welcher positiv auf die Stoffgruppe der Amphetamine angesprungen ist. Nach anschließender Blutuntersuchung bestätigte sich das Ergebnis. In der Folge hat die Fahrerlaubnisbehörde den Mann aufgrund der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen dazu verpflichtet, seinen Führerschein innerhalb einer Frist bei der Behörde abzugeben. Dagegen erhob der Fahrzeugführer Widerspruch. Um jedoch auch die Vollziehung vorläufig zu stoppen, hat er Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellt, um gegen diese Maßnahme vorgehen zu können.


Das Gericht hat den Antrag abgelehnt, denn die Entziehung der Fahrerlaubnis sei nach aktuellen Informationen voraussichtlich rechtmäßig, da der Antragsteller durch die Einnahme von Amphetaminen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Bei solchen Stoffgruppen gilt bereits die einmalige Einnahme als Indiz für die Ungeeignetheit. Die Schutzbehauptung des Antragstellers, dass ihm die Droge ohne sein Wissen ins Getränk gemischt worden sei, ist abzuweisen. Nach Ansicht der Richter ist es nach allgemeiner Lebenserfahrung als unwahrscheinlich einzustufen, dass ein Dritter einer Person Betäubungsmittel ins Getränk verabreicht.

Diese Behauptung müsse überzeugend dargelegt werden, eine einfache Schutzbehauptung reicht hier nicht aus. Das Gericht spricht hier von dem Vorbringen besonderer Beweggründe, welche eine Drogenindikation durch Dritte als wahrscheinlich erscheinen lässt.


Amphetamin heimlich verabreicht?


Trotz einer eidesstaatlichen Versicherung durch den Beifahrer, welcher aussagte, heimlich Amphetamin in die Bierflasche des Antragstellers gestreuselt zu haben, ist die Sache laut Gericht nicht plausibel. Durch den Umstand, dass eine solche Aussage erst sieben Wochen nach der Verkehrskontrolle mitgeteilt wird, ist der Wahrheitsgehalt anzuzweifeln.

Zudem wurde seitens des Gerichts bemängelt, dass es wohl ungewöhnlich ist, dass der Beifahrer einem Fahrer eines PKWs Amphetamin unterjubelt, um ihn am Leben und an der körperlichen Unversehrtheit zu schädigen, da die Chance eines Unfalls zu groß ist und die eigene Gefahr im Vordergrund stehen würde.


Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten der Rechtsweg zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz offen.


VG Koblenz, Beschluss vom 09.08.2022 - 4 L 680/22.KO


AdobeStockFoto-Nr.: 225217519


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht




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