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Verdienstausfall nach Verkehrsunfall bei falscher Krankschreibung

Das Oberlandesgericht Dresden hat in seiner Entscheidung vom 13.07.2022 ein weiteres Urteil über den sogenannten Verdienstausfall entschieden. Dieser musste, nachdem der Geschädigte in einem Verkehrsunfall verwickelt war, ausgezahlt werden, da dieser aufgrund einer Krankschreibung seiner Arbeit nicht nachgehen konnte. In diesem Zusammenhang handelte es sich jedoch um eine falsche Krankschreibung.


Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Durch den Verkehrsunfall erlitt der verletzte Kläger einen Verdienstausfall von 2,5 Monaten. Nach den Feststellungen des erstinstanzlichen Landgerichtes war er jedoch für eine längere Zeit krankgeschrieben. Er möchte die weitere Krankenzeit als Verdienstausfallschaden in seiner Klage geltend machen. Bei der weiteren Beweiserbringung kam jedoch heraus, dass sich der Kläger die ganze Zeit auf eine Krankschreibung bezog, welche überhaupt nicht zutreffend war. Das Landgericht sowie das hier handelnde Oberlandesgericht haben die Klage demnach abgewiesen.

Das Gericht traf folgende Aussage zu dieser Entscheidung: „Dem Geschädigten steht gegenüber dem Schädiger kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verdienstausfall zu, wenn er im berechtigten Vertrauen auf eine objektiv falsche Krankschreibung nicht arbeitet und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. Der Geschädigte muss vielmehr nachweisen, dass er tatsächlich objektiv arbeitsunfähig war.“


Konstellation war zuvor noch nicht obergerichtlich geklärt

Dieser Rechtsstreit war in der Rechtswissenschaft von grundsätzlicher Bedeutung, da die Frage des Verdienstausfalles für die gesamte Zeit einer Krankschreibung noch nicht höchstrichterlich oder obergerichtlich geklärt wurde. Bis dahin gab es lediglich landgerichtliche Entscheidungen, welche differenzierte Meinungen vertraten. Es kam darauf an, ob der Kläger, welcher auf den Verdienstausfall klagt, in einer solchen Konstellation auf seine Krankschreibung vertrauen kann, welche letztendlich unfallbedingt und damit berechtigt war. Zudem ist die rechtliche Würdigung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2001 und vom 23.06.2020, die allerdings im Bereich des Drittleistungsrechts ergangen sind, wie sie der Kläger vornimmt, nämlich dass bereits das berechtigte Vertrauen des Geschädigten auf die Krankschreibung maßgebend für einen Anspruch auf Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit ist, durchaus vertretbar.


Es bleibt abzuwarten, ob eine ähnliche Konstellation den BGH erreicht und somit die Pfeiler einer höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt.


OLG Dresden, Urt. v. 13.07.2022 – 1 U 2039/21


AdobeStock Foto-Nr.: 12502551


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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