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AutorenbildRA Sven Skana

Wie genau muss eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sein?

Wer zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld und gegebenenfalls auch mit einem Fahrverbot rechnen. Doch wie wird die Geschwindigkeit überhaupt gemessen? Es gibt verschiedene Methoden, wie zum Beispiel Radar, Laser oder Video. Eine eher seltene Methode ist die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einer geeichten Stoppuhr. Das OLG Oldenburg hat sich mit dieser Methode in einem aktuellen Beschluss beschäftigt.


Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Betroffene wurde vom Amtsgericht Delmenhorst wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 400 Euro und einem Fahrverbot für die Dauer von einem Monat verurteilt.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte durch Nachfahren mit einer geeichten Stoppuhr auf der Autobahn A1 bei Nacht. Das Polizeifahrzeug folgte dem Fahrzeug des Betroffenen auf einer Strecke von 1,5 Kilometern und benötigte dafür 38 Sekunden. Daraus ergab sich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 142 km/h bei erlaubten 100 km/h. Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde ein und machte geltend, dass die Geschwindigkeitsmessung ungenau und unzureichend dokumentiert sei.


Das OLG Oldenburg hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen teilweise stattgegeben und das Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die zweite Instanz führte aus, dass die Erhöhung der Regelgeldbuße in Höhe von 100 Euro auf 400 Euro nicht gerechtfertigt sei, da das Amtsgericht keine ausreichenden Gründe dafür angegeben habe. Es wies darauf hin, dass ein Bestreiten des Tatvorwurfs durch den Betroffenen kein Grund für eine Erhöhung der Geldbuße sei, da dies ein zulässiges Verteidigungsverhalten darstelle.

Die Richter bestätigen jedoch, dass sie auch einen Rechtsfehler bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren erkannt haben.

Das Gericht führte aus, dass eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nur dann verwertbar sei, wenn sie unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen erfolge. Dazu gehöre, dass das Polizeifahrzeug einen gleichmäßigen Abstand zum Fahrzeug des Betroffenen halte, dass die Sichtverhältnisse eine ständige Beobachtung ermöglichen und dass die Strecke genau festgelegt werde.


Das OLG Oldenburg stellte fest, dass das Amtsgericht diese Voraussetzungen nicht ausreichend dargelegt habe. Es fehlten insbesondere Angaben zu den Beleuchtungsverhältnissen auf der nächtlichen Autobahn sowie zum Abstand des Polizeifahrzeugs zum Fahrzeug des Betroffenen. Außerdem sei nicht festgestellt worden, wo die Kilometrierungsschilder angebracht und wie sie beschriftet waren. Das Gericht sah daher die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren als unzureichend an und hob das Urteil des Amtsgerichts auf.


Was ist eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren folgt ein Polizeifahrzeug dem zu kontrollierenden Fahrzeug auf einer bestimmten Strecke und misst die Zeit, die es für diese Strecke benötigt. Aus der Zeit und der Länge der Strecke lässt sich dann die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen.

Die Strecke kann anhand von festen Punkten auf der Straße bestimmt werden, wie zum Beispiel Verkehrsschildern oder Brücken. Auf Autobahnen gibt es zudem Kilometrierungsschilder, die den Abstand zum nächsten Kilometerstein anzeigen. Die Zeit wird mit einer geeichten Stoppuhr gemessen, die im Polizeifahrzeug installiert ist. Die Stoppuhr muss regelmäßig überprüft und geeicht werden, um eine genaue Messung zu gewährleisten.


Was bedeutet das für Autofahrer?

Der Beschluss des OLG Oldenburg zeigt, dass eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nicht ohne Weiteres verwertbar ist. Es müssen hohe Anforderungen an die Genauigkeit und die Dokumentation der Messung gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren kritisch zu prüfen, ob die Messung korrekt durchgeführt und nachgewiesen wurde. Wenn es Zweifel an der Messung gibt, kann es sich lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und gegebenenfalls Rechtsbeschwerde einzulegen.


Az.: Oberlandesgericht Oldenburg Beschl. v. 19.12.2022, Az.: 2 Ss (OWi) 183/22



Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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